Könnte übrigens auch gut sein, dass die Rückmeldewohnung die Wohnung ist, in die der Angefragte nach einem JVA-Aufenthalt gezogen ist.
Sowas habe ich nämlich gerade das erklärt, warum die Wohnungen vor der Rückmeldewohnung nicht im Ausland sind
unverständliche EMA
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FHW dürfte Früherer Hauptwohnsitz heißen.
Bei ZZW würde ich auf Zweitwohnsitz tippen. (Aber das ist nur geraten.)
Bei ZZW würde ich auf Zweitwohnsitz tippen. (Aber das ist nur geraten.)
Nach sechs Jahren Erziehungspause große Teile des Zwischenspeichers gelöscht ...