...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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icerose
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#11
26.11.2019, 09:22
rena hat geschrieben: ↑26.11.2019, 09:10
Im Anerkenntnisurteil ist nun formuliert, dass der Streitwert bis zur Antragsumstellung und Teilklagerücknahme 1.171,67 € beträgt und danach 887,03 €.
Ich würde jetzt für die VG und TG den höheren Streitwert nehmen, aber wofür soll dann der Nachtrag "für die Zeit danach 887,03 €" gut sein?
Guten Morgen, rena,
würd ich auch so machen, weil der Antrag erst NACH Erörterung mit dem Gericht umgestellt wurde, die TG da aber schon entstanden war.
Allerdings kann der Nachsatz bedeuten, dass genau das (TG aus vollem Wert) verhindert werden soll.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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rena
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#14
27.11.2019, 09:19
Danke, Feldhamster.
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