Moin, moin, an Alle die jetzt noch arbeiten
Soll mal so eben kurz vorm Urlaub prüfen, welche Kosten bei erfolgloser Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Sozialgerichtsverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz) entstehen.
RA-Gebühren sollten m. E. 3501 VV RVG nebst Auslagen etc. anfallen.
Richtig?
Nun aber zu den Gerichtskosten:
Seht ihr es auch so, dass GK gem. Nr. 7504 KV GKG anfallen?
Danke schon einmal im Voraus.
Nr. 7504 VV GK f. erfolglose Beschwerde gg. ablehnenden PKHB
- Liesel
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Gehe mal davon aus, daß es sich hier um einen Rechsstreit gegen einen Sozialträger (ARGE o. ä.) handelt. Diese Verfahren sind gerichtskostenfrei - § 183 SGG.
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Dankeschön, wünsche ich dir auch.
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