![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Soll mal so eben kurz vorm Urlaub prüfen, welche Kosten bei erfolgloser Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Sozialgerichtsverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz) entstehen.
RA-Gebühren sollten m. E. 3501 VV RVG nebst Auslagen etc. anfallen.
Richtig?
Nun aber zu den Gerichtskosten:
Seht ihr es auch so, dass GK gem. Nr. 7504 KV GKG anfallen?
Danke schon einmal im Voraus.