ich weiß, dass es schon viele Themen bezüglich des Mehrwerts gibt, aber ich versteh das irgendwie immer nicht.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Also, es ist eine Familiensache und es wurde ein Vergleich in einem Gerichtstermin geschlossen.
Das Gericht hat folgende Gegenstandswerte festgesetzt:
Verfahren Güterrecht: 2.000 €
Mehrwert des Vergleichs: 25.000 €
Meine Abrechnung sieht nun wie folgt aus:
Gegenstandswert: 2.000,00 €
1,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3100 VV RVG 172,90 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 159,60 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG 133,00 €
Gegenstandswert: 25.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG 1.029,00 €
0,8 Verfahrensdifferenzgeb. gem. Nr. 3101 VV RVG 548,80 €
7002
7008
Dann noch nach 15 III den Abgleich.
Ich weiß nicht, ob ich bei der 1,5 Einigungsgebühr beide Beträge zusammen rechnen muss, also aus 27.000,00 € das ganze berechnen muss und ob das gleiche mit der Terminsgebühr passiert.
Wäre toll, wenn da mal jemand kurz drüber schauen könnte.
Ich wünsche dann einen schönen Feierabend.