liebe verena,
ich bin mir nicht sicher, ob du den zahlungsbefehl beim ag wedding oder in fr erwirkt hast. wenn er vom ag wedding
in vollstreckbarer form vorliegt (d.h. zustellung ist bereits erfolgt und ohne widerspruch geblieben), gehst du wie folgt vor:
auf der seite
http://www.huissier-justice.fr/annuaire.aspx" target="blank gibst du unter "commune" den ort des schuldners ein. dann suchst du dir aus der liste einen gv am vollstreckungsort aus (oder in der nähe, falls der ort so klein ist, dass es dort keinen gv gibt). dem schickst du dann den vollstreckbaren zb (e+g) mit der bitte um vollstreckung, wünscht du eine kontenpfändung, gibst du die kontodaten des schuldners an.
der gv wird tätig, kassiert und zahlt an dich nach abzug seiner gebühren aus. das geht recht flott, franz. gv sind ausgebildete juristen, die umfassend recherchieren, auch bankkonten in erfahrung bringen, die du nicht kennst.
kosten für die vollstreckungsmaßnahmen werden grundsätzlich vom gläubiger übernommen, und der gv bedient sich zuerst, d.h. ist nicht genug da, guckst du in die röhre. die vollstreckungskosten sind in einer gebührentabelle geregelt, in der die vergütung der gv für jede vollstreckungshandlung festgesetzt ist. sie beinhalten eine pauschale, die je nach fall kumulativ oder alternativ als festgebühr oder anteilsmäßige gebühr berechnet wird und zu der ggf. eine gebühr für die einleitung des verfahrens hinzukommt. die festkosten werden vom schuldner übernommen. die anteilsmäßigen Gebühren, die anhand einer degressiven gebührentabelle für die beigetriebenen beträge berechnet werden, sind teilweise vom gläubiger und teilweise vom schuldner zu begleichen.
bsp. für 10.000 €:
kontenpfändung: 187,53 €
mobiliarpfändung: 66,98 €
pfändung eines fahrzeugs durch meldung bei der präfektur: 133,95 €
zu diesen festgebühren kommen die anteilsmäßigen gebühren hinzu, im bsp 723,44 €, von denen 121,35 € vom gläubiger und 602,09 € vom schuldner beglichen werden.
immobiliarvollstreckung macht der gv nicht, das läuft über ein spezielles verfahren beim „tribunal de grande instance“ (anwaltszwang).
zur sprache: anschreiben musst du den gv auf franz. ein muster habe ich leider nicht. ich habe das mal auf englisch gemacht, das hat der akzeptiert. wird also auf den einzelnen gv ankommen. in zeiten des europ. zb dürften die formblätter bekannt sein. aber eine garantie hast du nicht.
ich bin wie gesagt von einem vollstreckbaren zb des ag wedding ausgegangen. wenn du den zb in fr erwirkt hast, schreib es bitte hier, dann läuft es etwas anders.