Ein nicht zu unterschätzender Aspekt, auch wenn wir (s. o.) im Falle eines Falles den Verkäufer erklären lassen, dass kein Ausweis vorliegt. Mit dem anderen Fall sehe ich keine Probleme, weil der Verkäufer erklärt, dass er nicht für die Richtigkeit einsteht (wie sollte er auch, wenn er richtige Angaben gemacht hat, da ist ja wohl der Aussteller in der Verantwortung).Wenn bei Verkauf überhaupt kein Energiepass vorhanden ist und das auch noch durch den Notar in die Urkunde aufgenommen wird, unterschreib der Verkäufer "in amtlicher Formulierung" ein Geständnis dahingehend, dass er gegen die Energiesparverordnung verstoßen hat. Die Schon- und Übergangsfrist ist vorbei.
Energieausweis - Hinweis im KV
- stefan2209
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für den notar ist es primär ein grundstückskaufvertrag, über normale öffentlich-rechtliche pflichten als eigentümer und die rein tatsächlichen verhältnisse rund um das aufstehende gebäude müssen sich die parteien grundsätzlich schon selbst informieren. wenn eine partei eine ausdrückliche angabe wünscht, ist sie natürlich aufzunehmen, anderenfalls ist aber nicht ersichtlich, dass sich der notar damit beschäftigen müsste.
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Wenn der Inhalt der gewünschten Beurkundung - oder Teile davon - gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, ist die Amtsausübung gem. § 4 BeurkG - zumindest hinsichtlich des gegen gesetzliche Vorschriften verstoßenden Teils - zu verweigern. Der Notar ist unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Energieausweise kann man sich im Internet (von 0,00 € bis 65,00 € Kosten) selbst erstellen. Da kann ich alles reinschreiben, was mein Haus "schöner macht".
Als Verkäufer bastel ich mir dann mal zu unredlichem Zweck einen netten Energieausweis zusammen und erkläre bei der Beurkundung, dass ich für den Inhalt keine Garantie / Gewähr abgebe?
Die Prüfungsbefugnis - auch zu den Energieausweisen - ergibt sich aus den Ampflichten des Notars. Da ich diese Dinger mangels Fachkenntnisse nicht überprüfen kann und letztlich dem Regreß ausgesetzt wäre, verweise ich, sofern ich gefragt werde, darauf, dass der Energieausweis zwar vorhanden sein, aber nur auf ausdrückliche Anforderung des Käufers auszuhändigen ist.
Eine auch nur ansatzweise Erwähnung des Energieausweises im Kaufvertrag kommt bei mir nicht in Frage.
Aber jeder gerne so, wie er mag.
Energieausweise kann man sich im Internet (von 0,00 € bis 65,00 € Kosten) selbst erstellen. Da kann ich alles reinschreiben, was mein Haus "schöner macht".
Als Verkäufer bastel ich mir dann mal zu unredlichem Zweck einen netten Energieausweis zusammen und erkläre bei der Beurkundung, dass ich für den Inhalt keine Garantie / Gewähr abgebe?
Die Prüfungsbefugnis - auch zu den Energieausweisen - ergibt sich aus den Ampflichten des Notars. Da ich diese Dinger mangels Fachkenntnisse nicht überprüfen kann und letztlich dem Regreß ausgesetzt wäre, verweise ich, sofern ich gefragt werde, darauf, dass der Energieausweis zwar vorhanden sein, aber nur auf ausdrückliche Anforderung des Käufers auszuhändigen ist.
Eine auch nur ansatzweise Erwähnung des Energieausweises im Kaufvertrag kommt bei mir nicht in Frage.
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- stefan2209
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Verkäufer übernimmt für SEINE Angaben gegenüber dem Aussteller natürlich die Verantwortung, nicht für das, was der Aussteller daraus macht (s. Baustein)
Ich erinnere mich an Artikel aus der Tagespresse bei Einführung des Energieausweises. Es wurde festgestellt, dass diese meist falsch waren, selbst wenn städtische Behörden, Schornsteinfeger, u.ä. sie ausgestellt hatten.
Mit einem meiner Chefs habe ich gesprochen. Wenn kein Ausweis da ist, möge der Verkäufer erklärten, er habe einen beantragt und werde ihm dem Käufer später aushändigen. Ob und wann das geschieht, ist ja wohl nicht Aufgabe des Notars zu prüfen. Die Formulierung "Verkäufer hat keinen, Käufer hat keinen verlangt" fliegt jedenfalls raus.
Ich bin jedenfalls gespannt, wann es die ersten Urteile in diesem Bereich gibt und was dann die Notarkammern raten.
Ich erinnere mich an Artikel aus der Tagespresse bei Einführung des Energieausweises. Es wurde festgestellt, dass diese meist falsch waren, selbst wenn städtische Behörden, Schornsteinfeger, u.ä. sie ausgestellt hatten.
Mit einem meiner Chefs habe ich gesprochen. Wenn kein Ausweis da ist, möge der Verkäufer erklärten, er habe einen beantragt und werde ihm dem Käufer später aushändigen. Ob und wann das geschieht, ist ja wohl nicht Aufgabe des Notars zu prüfen. Die Formulierung "Verkäufer hat keinen, Käufer hat keinen verlangt" fliegt jedenfalls raus.
Ich bin jedenfalls gespannt, wann es die ersten Urteile in diesem Bereich gibt und was dann die Notarkammern raten.
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- Gruftie
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Da bin ich auch gespannt!!Ich bin jedenfalls gespannt, wann es die ersten Urteile in diesem Bereich gibt und was dann die Notarkammern raten
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Hallo zusammen, ich muss dieses Thema nochmal aufgreifen.
Wir haben bislang keinen Hinweis zum Energieausweis in die KV aufgenommen. Wie sieht der aktuelle Sachstand aus? Gerade hat mir nämlich der Makler so einen Ausweis in die Hand gedrückt. Muss ein Hinweis mit in den KV mit aufgenommen werden?
LG
Wir haben bislang keinen Hinweis zum Energieausweis in die KV aufgenommen. Wie sieht der aktuelle Sachstand aus? Gerade hat mir nämlich der Makler so einen Ausweis in die Hand gedrückt. Muss ein Hinweis mit in den KV mit aufgenommen werden?
LG
Gruß Anja
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Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
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Nein, auf gar keinen Fall. Gesetzlich ist der Notar hierzu nicht verpflichtet.
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Geh mal auf die Seite der Westfälischen Notarkammer Hamm und gebe bei Volltextsuche das Stichwort Energieausweis ein. Sofort mit dem ersten Beitrag aus 2008 hast Du den immer noch gültigen Stand.