Daraufhin erfolgte weiterer schriftverkehr zwischen uns, unserem Mandanten und den drei Gegnern und es wurde ne Einigung getroffen. Achso der Mandant hat auch viel mit dem einen Gegner telefoniert...
Steh gerade ein wenig auf dem Schlauch
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Rechtsanwaltsgebührenrechnung
Gegenstandswert: 16.942,00 EUR
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 787,80 EUR
Gegenstandswert: 6.000,00 EUR
Verfahrensgebühr, selbständiges Beweisverfahren § 13, Nr. 3100 VV
RVG 1,3 439,40 EUR
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 6.000,00 EUR 0,65 -219,70 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV
RVG 1,0 338,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 EUR
Zwischensumme netto 1.405,50 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 267,05 EUR
zu zahlender Betrag 1.672,55 EUR
Ist das so richtig?!
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
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