Pfändung Lohn und Rentenanwartschaften
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Habe gerade so ein tolles Vermögensverzeichnis von einem Schuldner. Er ist 1951 geboren und hat Vorpfändungen beim Arbeitgeber in Höhe von ca. 182.500 Euro. Höhe des Abzugs vom Einkommen ist ca. 567 Euro mtl. Im Prinzip macht das ja keinen Sinn das zu pfänden, weil der ja in 20 Jahren eh nicht mehr arbeitet. Aber man weiß ja nie, was der sonst noch so für Gelder wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld oder so bekommt. Jetzt würde ich gerne den Lohn und die Renteanwartschaften gleichzeitig pfänden. Geht das? Vielleicht weiß das jemand....
Du kannst in einem Pfüb so viele Ansprüche geltend machen, wie Du möchtest - vorausgesetzt, es bleibt überschaubar!
- Trynnchylld
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Jup. Du musst dann einmal die Ansprüche bei der Rentenanstalt pfänden und weiter die beim Arbeitgeber. Du kannst im PfÜb alles kombinieren, was über PfÜb pfändbar ist. Da fällt dann auch nur einmal die 0,3 Gebühr an. Das einzige, was sich erhöht, sind dann die Kosten für die einzelnen Zustellungen. Auch die GK musst du nur einmal entrichten.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Wie fomuliert man dass denn mit der Pfändung der Rentenanwartschaften??
- Trynnchylld
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Die Ansprüche des Schuldners auf
auf Zahlung der gegenwärtig und künftig nach dem Sozialgesetzbuch zustehenden Geldleistungen auf Altersrente gemäß den für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff ZPO in Verbindung mit der Tabelle zu § 850c ZPO
bei der ... (Rentenanstalt)
auf Zahlung der gegenwärtig und künftig nach dem Sozialgesetzbuch zustehenden Geldleistungen auf Altersrente gemäß den für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff ZPO in Verbindung mit der Tabelle zu § 850c ZPO
bei der ... (Rentenanstalt)
Lieber Gruß, Trynn
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Prima danke