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Sungirl
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#1
08.07.2010, 08:52
Guten Morgen.
mal eine doofe Frage. Laut Rechtsmittelbehelf sollte die Klage gegen ein Bescheid in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden.
Also: Original, beglaubigte Abschrifft und zwei Abschriften. Stimmt?
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LuzZi
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#2
08.07.2010, 08:57
Würd ich sagen ja
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Sungirl
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#3
08.07.2010, 09:00
LuzZi hat geschrieben:Würd ich sagen ja
ah ja da steht noch nebst Anlage, also brauche ich nur an das Original und an die begl. Abschrift den Bescheid beifügen
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LuzZi
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#4
08.07.2010, 09:01
Ja, die Anlagen kommen jeweils ans Original und an die Beglaubigte.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Sungirl
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#5
08.07.2010, 09:13
LuzZi hat geschrieben:Ja, die Anlagen kommen jeweils ans Original und an die Beglaubigte.