Hallo Zusammen,
unsere Kanzlei befindet sich momentan noch im Aufbau und daher bräuchte ich einmal Eure Hilfe.
Ich habe einen ganzen Stapel Akten zur Ablage bei mir liegen und möchte dafür ein Schreiben an die Mandanten machen, in dem sinngemäß drinsteht,
- dass sie die Unterlagen aufbwahren müssen;
- dass wir keine Kopien vorhalten;
- dass wir ihnen ohne die Unterlagen nicht mehr weiterhelfen können ;
- wann die Handakten unsererseits vernichtet werden.
Wie sehen diese Schreiben textlich bei Euch aus? Ich hatte in meiner früheren Kanzlei zwar Vorlagen, aber leider weiß ich nicht mehr, was genau drinstand
Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüße
Lena
Aufbewahrungsschreiben für Aktenablage gesucht!
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Hat keiner eine Vorlage?
- misspinky1984
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Hast Du schon mal in der Textbausteinverwaltung von RA-Micro geschaut, ob evtl. etwas Passendes dabei ist?!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Also wir schreiben immer individuell. Kommt doch ganz auf die Sache an.
Nach Abschluss der Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegend Ihre Originalunterlagen zurück. Kopien für unsere Akte haben wir nicht angefertigt. Die Handakte wird hier für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit archiviert und danach vernichtet.
Bei PKH weisen wir immer noch darauf hin, dass das Gericht nach 4 Jahren nochmals eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen kann und somit die Beschlüsse für diesen Zeitraum der M aufbewahren muss.
Nach Abschluss der Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegend Ihre Originalunterlagen zurück. Kopien für unsere Akte haben wir nicht angefertigt. Die Handakte wird hier für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit archiviert und danach vernichtet.
Bei PKH weisen wir immer noch darauf hin, dass das Gericht nach 4 Jahren nochmals eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen kann und somit die Beschlüsse für diesen Zeitraum der M aufbewahren muss.
Also unser Textbaustein sieht so aus:
...
die vorbezeichnete Angelegenheit ist abgeschlossen.
Die Akte wird nun bei uns archiviert.
Aus diesem Grund erhalten Sie Ihre uns zur Bearbeitung überlassenen Originalunterlagen anliegend zurück.
Für die Übertragung des Mandats dürfen wir uns nochmals bedanken.
...
die vorbezeichnete Angelegenheit ist abgeschlossen.
Die Akte wird nun bei uns archiviert.
Aus diesem Grund erhalten Sie Ihre uns zur Bearbeitung überlassenen Originalunterlagen anliegend zurück.
Für die Übertragung des Mandats dürfen wir uns nochmals bedanken.
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- Foren-Praktikant(in)
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Leider haben wir in Ra-Micro keinen Text - habe schon alles durchforstet
Aber dann werde ich uns mal eine Vorlage anfertigen...Vielen Dank
Aber dann werde ich uns mal eine Vorlage anfertigen...Vielen Dank