Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier eine Akte, in der wurde versehentlich 2 x eine Gutschrift ausgestellt - wie kann ich eine davon rückgängig machen?
Danke für Eure Hilfen schon mal im Voraus
LG
Gutschrift retour
- repfiffi
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- Registriert: 08.06.2007, 15:50
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
storno geht da nicht.
ich würde jetzt über erstellen/Buchung von Honorarsollstellungen gegenbuchen. das gibt dann zwar nochmal eine Rg-Nummer, aber geht mE nicht anders
ich würde jetzt über erstellen/Buchung von Honorarsollstellungen gegenbuchen. das gibt dann zwar nochmal eine Rg-Nummer, aber geht mE nicht anders
- repfiffi
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!