Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!
Ich hab hier ein Verfahren vor dem Landgericht. Termin fand aber vor einem Schöffengericht statt! Kann mir das jemand erklären?
Wie sieht das denn dann mit den Gebühren aus? 4100, 4112 und dann 4108??? oder doch 4114?
Kapier ich nicht!
Kann mir bitte jemand helfen?
Strafsache: Verfahren beim Landgericht und Termin beim AG
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Was war das für ein Termin? Ich kann mir das auch nicht erklären. Evtl schreibst Du mal etwas mehr zum Verfahrensgang?
Die Anklageschrift war an die Große Strafkammer gerichtet gegen mehrere Beschuldigte. Wir haben uns für unseren Mandanten beim Landgericht bestellt und uns wurde von dort auch Akteneinsicht gewährt. Danach wurden wir als Pflichtverteidiger bestellt. Oh jetzt seh ich grade, hier ist ein Beschluss ergangen. Das Landgericht war sachlich unzuständig und das Hauptverfahren wurde vor dem Amtsgericht eröffnet. Bekomm ich dann wirklich die Verfahrensgebühr für Strafkammer und Terminsgebühr für Amtsgericht?
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Hm, das ist eine gute Frage. Es ist ja eigentlich nicht eure Schuld, dass das Verfahren vor dem falschen Gericht gestellt wurde. Du rechnest ja jetzt ggü. der Staatskasse ab. Versuch es doch erstmal so und dann wirst ja sehen, was die dazu sagen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Mit eurer Bestellung beim Landgericht ist die Gebühr 4112 RVG ja angefallen. Eine einmal angefallene Gebühr kann ja nicht wieder in Wegfall geraten.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ist richtig so. An sich sind ja VG Landgericht und - nach Abgabe - VG Schöffengericht entstanden, wobei die 2. VG auf die erste angerechnet wird. Einmal entstandene Gebühren bleiben aber bestehen, die weiteren entstehen jetzt nur noch in Amtsgerichts-Höhe. Deshalb die ungewöhnliche Kombination.
PS: "Oh, ich seh grad in der Akte" gehört in den ersten Beitrag.
PS: "Oh, ich seh grad in der Akte" gehört in den ersten Beitrag.