![Meld - Schild :meld](./images/smilies/meld.gif)
in einem Aktenkonto sollte ich heute vormittag die nachstehende Gebühr stornieren:
- 200,00 (§ 3309 Zwangsvollstreckung; ohne RG-Nr., falsche Rechnung,
die daher nicht an Mdt. geschickt wurde)
Ich habe über Kostensollstellung über diesen Betrag ein Storno Gebührensollstellung gemacht.
Aus Versehen habe ich leider noch ein Storno gemacht, da in dieser Sache mehrere ZV-Gebühren im Aktenkonto gebucht waren und ich etwas verwechselt habe.
Daher wurde diese Gebühr jetzt 2 x storniert.
Wie geht das wieder rückgängig ? Wer kann mir helfen ?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)