Hallo,
bitte entschuldigt, wenn so ein Beitrag hier schon mal existieren sollte, habe nichts passendes gefunden
Wir haben einen PfüB über unsere RA-Kosten gemacht. Zustellung an die Bank ist erfolgt. Drittschuldnererklärung liegt noch nicht vor. Schuldner hat angerufen und mit Chef eine Ratenzahlung vereinbart und darum gebeten, dass die Pfändung ruhend gestellt wird. Passendes Muster habe ich hier schon gefunden.
Meine Frage ist, wann wir die Pfändung für ruhend erklären sollen. Bisher liegt uns noch keine Drittschuldnererklärung vor. Die Zweiwochenfrist ist noch nicht abgelaufen. Warten wir ab, bis Drittschuldnererklärung vorliegt und die Bank uns evtl. einen gepfändeten Teil-Betrag überweist oder machen wir das direkt jetzt, im Vertrauen darauf, dass der Schuldner wirklich seine Ratenzahlung einhält, bevor die Bank Drittschuldnererklärung abgibt und Geld einbehält?
Danke schon mal!
naylu
Wann Pfüb ruhen lassen??
- Liesel
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Du kannst die Ruhendstellung auch bereits jetzt beantragen. Auf alle Fälle dort mit aufnehmen, daß die Ruhendstellung jederzeit widerrufen werden kann. Aber da du schreibst, daß du die Vorlage bereits im Forum gefunden ist, wird das schon mit drin sein.
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- Pepples
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Die Ruhendstellung auf jeden Fall dann erst raus geben, wenn der Schuldner die erste Rate gezahlt hat, sonst kommt nämlich wahrscheinlich nix.
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- naylu
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Ich kann aber doch, sollten die Raten nicht eingehen, die Pfändung jederzeit wieder aufleben lassen, oder?
Mache ich dann auch einfach nur ein Schreiben an die Bank, dass Schuldner nicht gezahlt hat und die Pfändung wieder aufleben soll?
- Pepples
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Eigentlich musst Du nur mitteilen, dass das Ruhen der Pfändung aufgehoben wird. Das wieso hat die Bank nicht unbedingt zu interessieren.
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Sehe ich wie Pepples. Erst Kohle, dann Ruhe.
Vor allem sollte auch mit der Bank abgeklärt werden, ob die überhaupt eine Ruhendstellung akzeptieren. Immer mehr sehen den Pfüb dann nämlich auch als erledigt an und man muss bei Nichtzahlung einen neuen beantragen!
Vor allem sollte auch mit der Bank abgeklärt werden, ob die überhaupt eine Ruhendstellung akzeptieren. Immer mehr sehen den Pfüb dann nämlich auch als erledigt an und man muss bei Nichtzahlung einen neuen beantragen!
- katuscha
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Ich habe immer gleich die Pfändung für ruhend erklärt, da viele Banken sonst nicht zulassen, dass der Schuldner eine Überweisung tätigt. Wenn keine Rate kommt, dann habe ich die Pfändung sofort wieder aufleben lassen.
Hier mein Muster für die Ruhendstellung:
wir bitten, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorerst -rangwahrend- ruhend zu stellen.
Der Schuldner hat mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.
Sofern Ratenzahlungen ausbleiben, werden wir die Kontopfändung wieder aktivieren.
Hier mein Muster für die Aktivierung:
die Ruhendstellung für oben genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss heben wir mit sofortiger Wirkung wieder auf, da sich der Schuldner nicht an die Ratenzahlungsvereinbarung hält.
Hat bisher immer geklappt.
Hier mein Muster für die Ruhendstellung:
wir bitten, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorerst -rangwahrend- ruhend zu stellen.
Der Schuldner hat mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.
Sofern Ratenzahlungen ausbleiben, werden wir die Kontopfändung wieder aktivieren.
Hier mein Muster für die Aktivierung:
die Ruhendstellung für oben genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss heben wir mit sofortiger Wirkung wieder auf, da sich der Schuldner nicht an die Ratenzahlungsvereinbarung hält.
Hat bisher immer geklappt.
- Liesel
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Nicht vergessen mit aufzunehmen, daß der PfÜB seine derzeitige Rangstelle behält, wenn eine weitere Pfändung eingeht.
Wegen der Ruhendstellung gehe ich davon aus, daß diese notwendig ist, daß der Schuldner Raten zahlen kann.
Wegen der Ruhendstellung gehe ich davon aus, daß diese notwendig ist, daß der Schuldner Raten zahlen kann.
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Wenns drückt, können die Schuldner durchaus anderweitig Geld beschaffenLiesel hat geschrieben:Nicht vergessen mit aufzunehmen, daß der PfÜB seine derzeitige Rangstelle behält, wenn eine weitere Pfändung eingeht.
Wegen der Ruhendstellung gehe ich davon aus, daß diese notwendig ist, daß der Schuldner Raten zahlen kann.
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