Hallo Ihr Lieben!
Habe hier ein Urteil vorliegen, wo drinnen steht, dass die Kosten des Rechtsstreites gegeneinander aufgehoben werden!
Dies bedeutet ja, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden!
Habe jetzt mit der RS unserer Mandantschaft abgerechnet, haben auch alles gezahlt.
Die RS hatte damals auch die Gerichtskosten für die I. Instanz gezahlt (339,00 €)
Frage muss, ich jetzt noch was veranlassen, wegen den Gerichtskosten, die ja geteilt werden? RS hat die ja voll gezahlt.
Danke im Voraus!
Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben
- sternchen1981
- Forenfachkraft
- Beiträge: 210
- Registriert: 14.10.2008, 11:13
- Wohnort: Bayern
Hallo, du musst einen Gerichtkostenausgleich beim Gericht beantragen.
Ihr habt, davon gehe ich aus einen Vergleich geschlossen, dann bekommt ihr von den eingezahlten GK, 2/3 zurückerstattet. Den Rest (1/3 von 339,00 = 113,00 €) wird durch 2 geteilt = 56,50 €. Diese 56,50 € könnt ihr von der Gegenseite einfordern. Wenn du alles bekommen hast, kannst dus an die RS weiterleiten.
Ihr habt, davon gehe ich aus einen Vergleich geschlossen, dann bekommt ihr von den eingezahlten GK, 2/3 zurückerstattet. Den Rest (1/3 von 339,00 = 113,00 €) wird durch 2 geteilt = 56,50 €. Diese 56,50 € könnt ihr von der Gegenseite einfordern. Wenn du alles bekommen hast, kannst dus an die RS weiterleiten.
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!
~ Surround yourself with people who make you laugh, forget the bad, and focus on the good. Love the people who treat you right and pray for the ones who don´t. Life is too short to be anything but happy ~
LG Sternchen1981
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Hallo,
ihr müsst jetzt den Gerichtskostenausgleich bei Gericht beantragen.
Dann ergeht ein KFB, in dem die hälftigen Gerichtskosten gegen den Gegner festgesetzt werden.
Wenn dieser dann an Euch zahlt, leitet ihr die Gerichtskosten, die durch die RS-Vers. ja gezahlt wurden, an diese weiter.
Liebe Grüße
Silvia
ihr müsst jetzt den Gerichtskostenausgleich bei Gericht beantragen.
Dann ergeht ein KFB, in dem die hälftigen Gerichtskosten gegen den Gegner festgesetzt werden.
Wenn dieser dann an Euch zahlt, leitet ihr die Gerichtskosten, die durch die RS-Vers. ja gezahlt wurden, an diese weiter.
Liebe Grüße
Silvia
Hallo,
... beantragen wir, den Gerichtskostenausgleich vorzunehmen und den festzusetzenden Betrag ab Antragseingang mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Wir bitten um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nebst Zustellnachweis.
Liebe Grüße
Silvia
... beantragen wir, den Gerichtskostenausgleich vorzunehmen und den festzusetzenden Betrag ab Antragseingang mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Wir bitten um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nebst Zustellnachweis.
Liebe Grüße
Silvia
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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- NORTHERN DINO
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Asgoth hat geschrieben:
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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