Brauche dringend Eure Hilfe !!!
Muss hier eine Scheidungssache abrechnen. Gerichtlich Ehescheidung: € 15.900,00, VA: € 2.000,00. Vergleichswerte (Scheidungsfolgenvereinbarung) wurde wie folgt festgesetzt:
Kindesunterhalt Kind A: 4.776,00, Kindesunterhalt Kind B: Kindesunterhalt Mehrbedarf: € 1.560,00, Darlehensausgleich: € 4.956,00, Unterhaltsverzicht: € 2.000,00, Vermögensauseinandersetzung: € 25.800,00. Wie rechne ich aus welchen Werten ab? VG, TG, EG, ??? Lieben Dank schon mal vorab
Scheidungssache abrechnen
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1424
- Registriert: 31.10.2008, 11:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Insel Kreta/Griechenland
also zuerst müsste ich noch wissen, was konkret eingeklagt wurde und über was ihr euch evtl. verglichen habt, was aber gar nicht beantragt wurde... (außergerichtlicher Vergleich protokolliert?)
- Sweeti
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 23.03.2007, 09:58
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Neu-Anspach
Es wurde die Ehescheidung und der VA eingeklagt. Scheidungsfolgenvereinbarung (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, Ehewohnung) wurde im Scheidungstermin überreicht und protokolliert. Werte wurden dann, wie oben bezeichnet, festgesetzt.
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1424
- Registriert: 31.10.2008, 11:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Insel Kreta/Griechenland
ja dann würde ich mal sagen...
1,3 VG auf GW Ehe + VA
0,8 VG auf GW protokollierte Einigung
1,2 TG auf Gesamt-GW
1,5 EG auf GW protokollierte Einigung
es sei denn VA wurde evtl. auch noch verglichen, dann so:
1,0 EG auf GW VA
1,5 EG auf GW protokollierte Einigung
Prüfung Obergrenze 1,5 EG auf GW VA + protokollierte Einigung
1,3 VG auf GW Ehe + VA
0,8 VG auf GW protokollierte Einigung
1,2 TG auf Gesamt-GW
1,5 EG auf GW protokollierte Einigung
es sei denn VA wurde evtl. auch noch verglichen, dann so:
1,0 EG auf GW VA
1,5 EG auf GW protokollierte Einigung
Prüfung Obergrenze 1,5 EG auf GW VA + protokollierte Einigung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14426
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die TG entsteht gem. Anmerkung Abs.3 zu 3104 nicht, wenn lediglich eine Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll genommen werden soll.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1424
- Registriert: 31.10.2008, 11:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Insel Kreta/Griechenland
@Adora Belle
richtig... hab mal wieder falsch gelesen... ... klar, wenn über die Scheidungsfolgen im Termin nicht weiter diskutiert wurde, dann natürlich nur 1,2 TG über Ehe + VA...
richtig... hab mal wieder falsch gelesen... ... klar, wenn über die Scheidungsfolgen im Termin nicht weiter diskutiert wurde, dann natürlich nur 1,2 TG über Ehe + VA...
- Sweeti
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 23.03.2007, 09:58
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Neu-Anspach
hmm.. Ja, die Scheidungsfolgenvereinbarung wurde zu Protokoll genommen, vorgelesen und genehmigt.
Terminsgebühr wirklich nur aus VA und Ehescheidung???
Terminsgebühr wirklich nur aus VA und Ehescheidung???
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.