Hallo,
Du kannst und solltest natürlich eine Nachbesserung verlangen und konkrete Ergänzungsfragen aufführen, allerdings musst Du hier darauf achten, dass diese nicht "offensichtlich der Ausforschung der allgemeinen Lebensverhältnisse" dienen und auf den konkreten Sachverhalt bezogen sind. Du musst mindestens grob darlegen können, dass Dir die Beantwortung der ergänzenden Fragen neue Vollstreckungsmöglichkeiten eröffnet.
Wie bereits von anderen Usern erwähnt, reichen 1200 € für eine vierköpfige Familie im Monat mit Sicherheit nicht aus. Ggf. bekommt die Familie "Aufstockungs-Hartz-IV" oder sonstige Leistungen. Vielleicht waren diese bei Abnahme der EV noch nicht oder gerade erst beantragt und noch nicht bewilligt.
Ein paar Ideen meinerseits:
Es wäre vielleicht auch interessant zu wissen, wie der Schuldner lebt (Eigenheim o. zur Miete). Wenn er zur Miete wohnt, könntest Du eine Ergänzungsfrage dahingehend formulieren, ob es Kautionsguthaben gibt.
Ich habe kürzlich etwas gelesen, dass man ggf. den Anspruch auf Auszahlung des Dispo-Kredites pfänden kann, also könntest Du auch nachfragen, ob und wenn ja, in welcher Höhe ein Dispo gewährt wurde.
Außerdem könntest Du fragen, welche Tätigkeiten der arbeitslose Schuldner im familiären Haushalt übernimmt. Evtl. wäre hier eine Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen (§ 850 h ZPO) möglich. Hierzu gibt es auch Rechtsprechung: LG Bonn, DGVZ 2000, 119; LG Aschaffenburg, JurBüro 2000, 646 u. w. m.).
Erhält der Schuldner ggf. noch Geld von Angehörigen? Auch das muss angegeben werden. Genaue Höhe und in welchem Zeitraum.
Mittagspause zuende...wünsche noch einen schönen (Arbeits-)Tag.
Mal wieder ein Vermögensverzeichnis
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Die Ansprüche sind sehr unterschiedlich. Mache bekommen von der Tafel was oder in Suppenküchen.
Die Richter wollen keine Behauptung sondern eine Begründung. Ohne eine solche erfolgte bislang regelmäßig eine Ablehnung.
Die Richter wollen keine Behauptung sondern eine Begründung. Ohne eine solche erfolgte bislang regelmäßig eine Ablehnung.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich muss mich korrigieren.
Im Vermögensverzeichnis hat der Schuldner angekreuzt, dass er keinerlei Einkommen hat und zur Zeit von seiner Ehefrau unterhalten wird.
Kann ich trotzdem Nachbesserung verlangen? Von 1.200,00 € können die doch nicht leben. Aber wie begründe ich das? Ich habe schon das von Ernie aufgegriffen, warum er es unterlässt, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Aber reicht das?
Im Vermögensverzeichnis hat der Schuldner angekreuzt, dass er keinerlei Einkommen hat und zur Zeit von seiner Ehefrau unterhalten wird.
Kann ich trotzdem Nachbesserung verlangen? Von 1.200,00 € können die doch nicht leben. Aber wie begründe ich das? Ich habe schon das von Ernie aufgegriffen, warum er es unterlässt, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Aber reicht das?
Alternativ rechnst Du mal hoch, was eine vierköpfige Familie vom Staat erhalten würde, um "nachzuweisen", dass die Familie von EUR 1 200,00 kaum leben können.
- katuscha
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Wie mach ich das denn?Ernie hat geschrieben:Alternativ rechnst Du mal hoch, was eine vierköpfige Familie vom Staat erhalten würde, um "nachzuweisen", dass die Familie von EUR 1 200,00 kaum leben können.
Haushaltsvorstand: EUR 359,00
Partner: EUR 323,00
2 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren= 2 x EUR 251
Gesamtsumme: EUR 1 184,00
Kosten der Unterkunft müssen noch draufgerechnet werden!
Partner: EUR 323,00
2 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren= 2 x EUR 251
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Kosten der Unterkunft müssen noch draufgerechnet werden!
Guten Morgen,
in einigen ländlichen Gebieten reichen 1200,00 durchaus zum leben. Vor allem, wenn die Familie nur eine geringe Miete hat (Wohnung eines Verwandten oder so).
Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass die beiden Kinder auch noch Kindergeld bekommen. Die sind wohl bei den 1.200,00 nicht dabei. Und wenn diese Zahlungen auf seine Frau laufen, muss er die nicht mal in der eidesstattl. Vers. angeben.
in einigen ländlichen Gebieten reichen 1200,00 durchaus zum leben. Vor allem, wenn die Familie nur eine geringe Miete hat (Wohnung eines Verwandten oder so).
Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass die beiden Kinder auch noch Kindergeld bekommen. Die sind wohl bei den 1.200,00 nicht dabei. Und wenn diese Zahlungen auf seine Frau laufen, muss er die nicht mal in der eidesstattl. Vers. angeben.
VG Phönix
[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)
Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)
Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]