Hallo...
Ich habe ein Problem... und zwar ist unser Schuldner unbekannt nach Ägypten verzogen und wir haben noch eine offene Forderung ihm gegenüber.
Jetzt sagte meine Chefin etwas von einem Haftbefehl, den wir gegen ihn erwirken könnten, so dass er direkt, wenn er wieder nach Deutschland einreisen möchte, festgenommen wird.
Kann mir vllt irgendjemand weiterhelfen, inwieweit das möglich ist bzw. ob ich bei diesem Haftbefehl etwas besonderes beachten muss?
Vielen lieben Dank im Voraus
LG Heiki
Schuldner unbekannt verzogen nach Ägypten
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ich hab mal eine Anzeige bei der Polizei gemacht, welche das ganze an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat.
Schuldner war hier nach Kroatien verzogen
Hab u.a. angegeben, dass sich der Schuldner bewusst seiner Verantwortung entzogen hat. Daraufhin
wurde Strafbefehl erlassen.
Wenn er wieder in Deutschland irgendwelche Behörden kontaktiert, hoffe ich, dass er dann dafür gerade stehen muss
Schuldner war hier nach Kroatien verzogen
Hab u.a. angegeben, dass sich der Schuldner bewusst seiner Verantwortung entzogen hat. Daraufhin
wurde Strafbefehl erlassen.
Wenn er wieder in Deutschland irgendwelche Behörden kontaktiert, hoffe ich, dass er dann dafür gerade stehen muss
@schindler: du hast für eure damalige anzeige nich zufällig noch den wortlaut oder einen vorschlag? genau sowas suchen wir in einer sache nämlich auch...
danke und gruß,
Chris
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Chris
***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Polizeiinspektion ..........
Betrugsabteilung
Str.
...........
In Sachen
.......................
- Klägerin -
gegen
..................
letzte hier in Deutschland bekannte Anschrift: .............................
jetziger Aufenthaltsort soll sein: .......................
- Beklagter -
wegen Forderung
erstatten wir Strafanzeige wegen Betrug
und zeigen hiermit an, dass wir eine Forderung gegen oben genannte Person geltend zu machen haben. Diese Forderung resultiert aus ............................................ und ist bereits tituliert. Kopie des Vollstreckungsbescheides vom ..............., Az.: ................., anbei.
Wir stellen, soweit erforderlich,
S t r a f a n t r a g
wegen nachfolgender Sachverhaltsdarstellung:
Die Firma............... betreibt ................unter der Domain .................. und tritt usw.
Beweis: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ..........
- Anlage K 1 -
Verlauf, wie es zu den Schulden kam
Nachdem auf die von uns versandten Mahnungen keine Reaktion von Seiten des Beklagten erfolgte, sahen wir uns am ............ dazu veranlasst, Mahnbescheid gegen ihn zu beantragen.
Dieser wurde ihm am .......... und der Vollstreckungsbescheid am ............. zugestellt.
Am .......... haben wir dann den Gerichtsvollzieher .......... mit der Durchsetzung unserer For-derung beauftragt, welcher uns am ............. mitteilte, dass der Beklagte „unbekannt verzogen“ sei.
Beweis: Mitteilung des Gerichtsvollziehers vom ...............
- Anlage K 2 -
Eine Anfrage beim Konsularreferat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Zabreb ergab, dass sich der Beklagte zwischenzeitlich an der Anschrift:.......................
Mit Schreiben vom .............., welche an die kroatische Anschrift erfolgte, forderten wir den Beklagten auf, die offene Forderung umgehend auszugleichen. Eine Reaktion hierauf erfolgte jedoch nicht. Ebenso war kein Rücklauf des Schreibens zu verzeichnen.
Beweis: Schreiben vom ............. an den Beklagten
- Anlage K 3 -
Der uns vorliegende Vollstreckungsbescheid wurde bereits mit einer Apostille versehen, welche in die kroatische Sprache übersetzt und entsprechend beglaubigt worden ist. Eine Zwangsvollstreckung in Kroatien gestaltet sich leider etwas schwierig, sodass wir uns gehalten sehen, auf eine Betrugsanzeige zurückzugreifen, da der Beklagte sich seiner Zahlungsverpflichtung durch
Umzug nach Kroatien entzogen hat.
.
Unter der vormals bekannten Anschrift: ..........., sind nach wie vor die Eltern wohnhaft, welche jedoch, gemäß eigener Aussage, keinen Kontakt zu Ihrem Sohn mehr haben sollen. Eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher, welcher für obige
Anschrift zuständig ist, ergab, dass hier etliche Gläubiger ohne Erfolg versuchen, ihre Außenstände einzubringen.
Die Forderung beläuft sich, gemäß beigefügter Aufstellung, auf derzeit .....................
Wir erhoffen uns in dieser Angelegenheit, dass, sollte der Beklagte wieder nach Deutschland zurückkehren, hier entsprechend zur Rechenschaft gezogen und ggf. zur Schadenswiedergutmachung verurteilt wird.
Vielleicht hilft Dir das weiter
Gruß
Schindler
Betrugsabteilung
Str.
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In Sachen
.......................
- Klägerin -
gegen
..................
letzte hier in Deutschland bekannte Anschrift: .............................
jetziger Aufenthaltsort soll sein: .......................
- Beklagter -
wegen Forderung
erstatten wir Strafanzeige wegen Betrug
und zeigen hiermit an, dass wir eine Forderung gegen oben genannte Person geltend zu machen haben. Diese Forderung resultiert aus ............................................ und ist bereits tituliert. Kopie des Vollstreckungsbescheides vom ..............., Az.: ................., anbei.
Wir stellen, soweit erforderlich,
S t r a f a n t r a g
wegen nachfolgender Sachverhaltsdarstellung:
Die Firma............... betreibt ................unter der Domain .................. und tritt usw.
Beweis: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ..........
- Anlage K 1 -
Verlauf, wie es zu den Schulden kam
Nachdem auf die von uns versandten Mahnungen keine Reaktion von Seiten des Beklagten erfolgte, sahen wir uns am ............ dazu veranlasst, Mahnbescheid gegen ihn zu beantragen.
Dieser wurde ihm am .......... und der Vollstreckungsbescheid am ............. zugestellt.
Am .......... haben wir dann den Gerichtsvollzieher .......... mit der Durchsetzung unserer For-derung beauftragt, welcher uns am ............. mitteilte, dass der Beklagte „unbekannt verzogen“ sei.
Beweis: Mitteilung des Gerichtsvollziehers vom ...............
- Anlage K 2 -
Eine Anfrage beim Konsularreferat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Zabreb ergab, dass sich der Beklagte zwischenzeitlich an der Anschrift:.......................
Mit Schreiben vom .............., welche an die kroatische Anschrift erfolgte, forderten wir den Beklagten auf, die offene Forderung umgehend auszugleichen. Eine Reaktion hierauf erfolgte jedoch nicht. Ebenso war kein Rücklauf des Schreibens zu verzeichnen.
Beweis: Schreiben vom ............. an den Beklagten
- Anlage K 3 -
Der uns vorliegende Vollstreckungsbescheid wurde bereits mit einer Apostille versehen, welche in die kroatische Sprache übersetzt und entsprechend beglaubigt worden ist. Eine Zwangsvollstreckung in Kroatien gestaltet sich leider etwas schwierig, sodass wir uns gehalten sehen, auf eine Betrugsanzeige zurückzugreifen, da der Beklagte sich seiner Zahlungsverpflichtung durch
Umzug nach Kroatien entzogen hat.
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Unter der vormals bekannten Anschrift: ..........., sind nach wie vor die Eltern wohnhaft, welche jedoch, gemäß eigener Aussage, keinen Kontakt zu Ihrem Sohn mehr haben sollen. Eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher, welcher für obige
Anschrift zuständig ist, ergab, dass hier etliche Gläubiger ohne Erfolg versuchen, ihre Außenstände einzubringen.
Die Forderung beläuft sich, gemäß beigefügter Aufstellung, auf derzeit .....................
Wir erhoffen uns in dieser Angelegenheit, dass, sollte der Beklagte wieder nach Deutschland zurückkehren, hier entsprechend zur Rechenschaft gezogen und ggf. zur Schadenswiedergutmachung verurteilt wird.
Vielleicht hilft Dir das weiter
Gruß
Schindler
super ding
das werd ich mir nächste woche mal genauer anschauen, aber klingt schonmal perfekt!!
schönes wochenende,
Chris
das werd ich mir nächste woche mal genauer anschauen, aber klingt schonmal perfekt!!
schönes wochenende,
Chris
***
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......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
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- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Die Subsumtion eines Schuldnerumzuges in Ausland unter § 263 StGB bereitet mir gewisse Schwierigkeiten.
wirklich in Ägypten ???
"Schuldner ist in Ägypten" sagt man doch auch, wenn derjenigen Im Gefängnis ist !
"Schuldner ist in Ägypten" sagt man doch auch, wenn derjenigen Im Gefängnis ist !
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Hallo!
Ich habe einen ähnlichen Fall und würde gerne wissen wie denn eure ausgegangen sind! Habt ihr den Schuldner erwischen können und hat er was auf die Finger bekommen?
LG Natzuki
Ich habe einen ähnlichen Fall und würde gerne wissen wie denn eure ausgegangen sind! Habt ihr den Schuldner erwischen können und hat er was auf die Finger bekommen?
LG Natzuki
Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar
Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören.
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Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören.
Hallo, mit der Anzeige auf Eingehungsbetrug wird allenfalls ein Suchvermerk eingestellt.
Die Folge ist, dass der Schuldner an der Grenze angehalten wird, um nach einer zustellfähigen Adresse zu fragen. Meistens werden dann Phantasieadressen genannt und das war`s.
Denn ohne zustellfähige Adresse kein Strafbefehl. Und ausserdem gibt es dann nur die Geldstrafe - der zvirechtliche Teil bleibt davon unberührt und muss zivilrechtlich vollstreckt werden.
Wenn er clever ist, reist er über einen anderen Schengenstaat und dann nach D ein, dann verpufft das alles.
Taugt also allenfalls, den Schuldner zu ärgern.
Viel Glück!
Die Folge ist, dass der Schuldner an der Grenze angehalten wird, um nach einer zustellfähigen Adresse zu fragen. Meistens werden dann Phantasieadressen genannt und das war`s.
Denn ohne zustellfähige Adresse kein Strafbefehl. Und ausserdem gibt es dann nur die Geldstrafe - der zvirechtliche Teil bleibt davon unberührt und muss zivilrechtlich vollstreckt werden.
Wenn er clever ist, reist er über einen anderen Schengenstaat und dann nach D ein, dann verpufft das alles.
Taugt also allenfalls, den Schuldner zu ärgern.
Viel Glück!