Hallo,
ich habe hier einmal einige Fragen an Euch:
1.
Wer kann mir einmal genauer den Unterschied zwischen Aktenkonto und Forderungskonto bei RA-Micro nennen? Oft sind doch gleiche Buchungen in jedem dieser Konten aufgeführt. Irgendwie blicke ich da nicht mehr durch.
Und wenn man eine Rechnung oder Auslagen im Aktenkonto storniert, werden sie dann auch im Forderungskonto automatisch gelöscht? Wie erkennt man, ob eine Rechnung oder Auslagen auch im Journal gebucht sind und gelöscht werden müssen?
2.
Welche Auslagen werden im Aktenkonto gebucht, welche im Kostenblatt bei RA Micro?
3.
Wie soll man am besten eine Kostenrechnung erstellen?
Über das Programm Gebühren/Kosten oder über Word mittels Einfügen einer Kostenrechnung? Das gleiche gilt für: Was ist der Unterschied zwischen einem Vollstreckungsauftrag über das Programm Zwangsvollstreckung und über Word mit Einfügen. Genauso, wie ist es dann mit der Buchung, wenn man ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben macht und dann die Rechnung mit Einfügen einfügt?
Ich arbeite erst seit kurzem mit RA-Micro und habe jetzt überhaupt keine Ahnung, was da der Unterschied ist. Wie wirken sich diese Methoden jeweils bei der Buchung aus? Kann jeweils automatisch gebucht werden?
Jetzt schon danke für Eure Mithilfe ! ! !
Silvia : protestier
Kostenrechnung Gebühren/kosten - Word
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also im Aktenkonto werden Rechnungen, bezahlte Auslagen und ausgezahlte Fremdgelder (Minus) und Zahlungseingänge (Rg, Fremdgeld etc.) (Plus) gebucht, nicht jedoch die Forderungen die du eintreibst, das Aktenkonto betrifft also nur das Geld was ihr zu bekommen oder auszuzahlen habt..Silvia hat geschrieben:Hallo,
ich habe hier einmal einige Fragen an Euch:
1.
Wer kann mir einmal genauer den Unterschied zwischen Aktenkonto und Forderungskonto bei RA-Micro nennen? Oft sind doch gleiche Buchungen in jedem dieser Konten aufgeführt. Irgendwie blicke ich da nicht mehr durch.
das Forderungskonto ist dazu da um eine Aufstellung über die Forderungen zu geben, dort werden also Hauptforderung, Zinsen und Kosten die entstanden sind gebucht, egal ob diese Kosten z.B. bezahlt sind.. damit man jederzeit dem Gegner oder Mdt Auskunft über den Forderungsstand geben kann
nein, wenn du entweder über "nur in Aktenkonto buchen, Gebührensollstellung stornieren" oder über die Gutschrift im Rechnungsprogramm Rg stornierst, dann werden diese Buchungen nur im Aktenkonto ausgeführt, im FOrderungskonto musst du sie extra löschenUnd wenn man eine Rechnung oder Auslagen im Aktenkonto storniert, werden sie dann auch im Forderungskonto automatisch gelöscht?
das erkennst du gar nicht, denn du musst es nicht.. Journalbuchungen werden nur bei Ein- oder Ausgängen gebucht, nämlich dann, wenn die Buchhalterin die KOntoauszüge bucht (machst du das auch?)Wie erkennt man, ob eine Rechnung oder Auslagen auch im Journal gebucht sind und gelöscht werden müssen?
das ist ganz einfach zu beantworten.. wenn du Auslagen hast, die ohne MwSt an den Mandanten weitergegeben werden (also zur Zahlung), dann kannst du sie direkt im Aktenkonto buchen2.
Welche Auslagen werden im Aktenkonto gebucht, welche im Kostenblatt bei RA Micro?
wenn der Mdt diese Auslagen allerdings unter Berechnung von MwSt zahlen muss, dann musst du sie vorher im Kostenblatt buchen, weil sonst bei der Rg-Erstellung keine MwSt dazu "gebucht" werden kann (weil wenn Auslagen im Aktenkonto als Auslagen gebucht sind, werden sie halt brutto=netto mit in die Rg genommen)
man soll nicht am besten, sondern man MUSS Rechnungen, die auch eine Nummer erhalten im Gebührenprogramm buchen3.
Wie soll man am besten eine Kostenrechnung erstellen?
Über das Programm Gebühren/Kosten oder über Word mittels Einfügen einer Kostenrechnung?
das "einfügen RA-Gebührenrechnung" ist nur dazu da, wenn du z.B. den Gegner zur Zahlung eurer Gebühren aufforderst, eine "Abschrift" der Rg, die der Mdt erhalten hat in das Aufforderungsschreiben einzufügen. Da die Einfügenfunktion keine vollwertige Rg erstellen kann
verstehe nicht so genau was du meinst, da ich WORD nicht benutze.. ich mache die ZV Aufträge immer über das ZV ProgrammDas gleiche gilt für: Was ist der Unterschied zwischen einem Vollstreckungsauftrag über das Programm Zwangsvollstreckung und über Word mit Einfügen.
was ist denn da der UNterschied?
gebucht wird hier logischerweise gar nichts, weil es eben keine vollwertige Rg ist.. die Original Rg (Gebührenprogramm) bekommt ja der Mdt.. der Gegner muss diese ja nur als Schadensersatz ausgleichen und darf folglich keine vollwertige Original Rg bekommen, weil er sich sonst die MwSt vom Fiamt wiederholen könnte (das darf nur der Mdt, wenn er z.B. ne FIrma hat)Genauso, wie ist es dann mit der Buchung, wenn man ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben macht und dann die Rechnung mit Einfügen einfügt?
wenn dus noch nicth verstanden hast, frag einfach nochmal..Ich arbeite erst seit kurzem mit RA-Micro und habe jetzt überhaupt keine Ahnung, was da der Unterschied ist. Wie wirken sich diese Methoden jeweils bei der Buchung aus? Kann jeweils automatisch gebucht werden?
Jetzt schon danke für Eure Mithilfe ! ! !
Silvia : protestier
ansonsten wie schon im anderen THread gesagt, guck einfach unter www.ramicro.de unter E-Learning die verschiedenen Videos an.. besonders hilfreich ist bestimmt auch das Video "Auslagen mit oder ohne MwSt weiterberechnen" (oder so ähnlich)
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Den Ausführungen kann ich mich nur anschließen.
Allerdings glaube ich, kann man auch in Word über "Einfügen" eine Rechnung mit Rechnungs-Nr. erstellen. Allerdings fehlen da die Funktionen für Vorschusszahlungen, Fremdgelder usw. Daher mache ich die Rechnungen immer über´s Gebührenprogramm und über Word nur, wenn ich die Gegenseite anschreibe.
Allerdings glaube ich, kann man auch in Word über "Einfügen" eine Rechnung mit Rechnungs-Nr. erstellen. Allerdings fehlen da die Funktionen für Vorschusszahlungen, Fremdgelder usw. Daher mache ich die Rechnungen immer über´s Gebührenprogramm und über Word nur, wenn ich die Gegenseite anschreibe.
Curry
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man KANN die Rg schon über "einfügen" machen, aber wie schon gesagt, ist sie dann keine vollwertige Rechnung, es ist ja kein richtiges "Anschreiben", sondern nur eine "Kostenaufstellung".. es fehlt z.B. auch der Leistungszeitraum usw..