Silvia hat geschrieben:Hallo,
ich habe hier einmal einige Fragen an Euch:
1.
Wer kann mir einmal genauer den Unterschied zwischen Aktenkonto und Forderungskonto bei RA-Micro nennen? Oft sind doch gleiche Buchungen in jedem dieser Konten aufgeführt. Irgendwie blicke ich da nicht mehr durch.
also im Aktenkonto werden Rechnungen, bezahlte Auslagen und ausgezahlte Fremdgelder (Minus) und Zahlungseingänge (Rg, Fremdgeld etc.) (Plus) gebucht, nicht jedoch die Forderungen die du eintreibst, das Aktenkonto betrifft also nur das Geld was ihr zu bekommen oder auszuzahlen habt..
das Forderungskonto ist dazu da um eine Aufstellung über die Forderungen zu geben, dort werden also Hauptforderung, Zinsen und Kosten die entstanden sind gebucht, egal ob diese Kosten z.B. bezahlt sind.. damit man jederzeit dem Gegner oder Mdt Auskunft über den Forderungsstand geben kann
Und wenn man eine Rechnung oder Auslagen im Aktenkonto storniert, werden sie dann auch im Forderungskonto automatisch gelöscht?
nein, wenn du entweder über "nur in Aktenkonto buchen, Gebührensollstellung stornieren" oder über die Gutschrift im Rechnungsprogramm Rg stornierst, dann werden diese Buchungen nur im Aktenkonto ausgeführt, im FOrderungskonto musst du sie extra löschen
Wie erkennt man, ob eine Rechnung oder Auslagen auch im Journal gebucht sind und gelöscht werden müssen?
das erkennst du gar nicht, denn du musst es nicht.. Journalbuchungen werden nur bei Ein- oder Ausgängen gebucht, nämlich dann, wenn die Buchhalterin die KOntoauszüge bucht (machst du das auch?)
2.
Welche Auslagen werden im Aktenkonto gebucht, welche im Kostenblatt bei RA Micro?
das ist ganz einfach zu beantworten.. wenn du Auslagen hast, die ohne MwSt an den Mandanten weitergegeben werden (also zur Zahlung), dann kannst du sie direkt im Aktenkonto buchen
wenn der Mdt diese Auslagen allerdings unter Berechnung von MwSt zahlen muss, dann musst du sie vorher im Kostenblatt buchen, weil sonst bei der Rg-Erstellung keine MwSt dazu "gebucht" werden kann (weil wenn Auslagen im Aktenkonto als Auslagen gebucht sind, werden sie halt brutto=netto mit in die Rg genommen)
3.
Wie soll man am besten eine Kostenrechnung erstellen?
Über das Programm Gebühren/Kosten oder über Word mittels Einfügen einer Kostenrechnung?
man soll nicht am besten, sondern man MUSS Rechnungen, die auch eine Nummer erhalten im Gebührenprogramm buchen
das "einfügen RA-Gebührenrechnung" ist nur dazu da, wenn du z.B. den Gegner zur Zahlung eurer Gebühren aufforderst, eine "Abschrift" der Rg, die der Mdt erhalten hat in das Aufforderungsschreiben einzufügen. Da die Einfügenfunktion keine vollwertige Rg erstellen kann
Das gleiche gilt für: Was ist der Unterschied zwischen einem Vollstreckungsauftrag über das Programm Zwangsvollstreckung und über Word mit Einfügen.
verstehe nicht so genau was du meinst, da ich WORD nicht benutze.. ich mache die ZV Aufträge immer über das ZV Programm
was ist denn da der UNterschied?
Genauso, wie ist es dann mit der Buchung, wenn man ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben macht und dann die Rechnung mit Einfügen einfügt?
gebucht wird hier logischerweise gar nichts, weil es eben keine vollwertige Rg ist.. die Original Rg (Gebührenprogramm) bekommt ja der Mdt.. der Gegner muss diese ja nur als Schadensersatz ausgleichen und darf folglich keine vollwertige Original Rg bekommen, weil er sich sonst die MwSt vom Fiamt wiederholen könnte (das darf nur der Mdt, wenn er z.B. ne FIrma hat)
Ich arbeite erst seit kurzem mit RA-Micro und habe jetzt überhaupt keine Ahnung, was da der Unterschied ist. Wie wirken sich diese Methoden jeweils bei der Buchung aus? Kann jeweils automatisch gebucht werden?
Jetzt schon danke für Eure Mithilfe ! ! !
Silvia : protestier
wenn dus noch nicth verstanden hast, frag einfach nochmal..
ansonsten wie schon im anderen THread gesagt, guck einfach unter
www.ramicro.de unter E-Learning die verschiedenen Videos an.. besonders hilfreich ist bestimmt auch das Video "Auslagen mit oder ohne MwSt weiterberechnen" (oder so ähnlich)