habe hier eine Geschäftsgebühr abgerechnet 735,80,€. Muss jetzt hiervon die Hälfte 0,65 anrechnen also 367,90 €.
Mein gerichtliches Verfahren lautet:
SW: 22.300,00
1,3 Verfahrensgebühr 891,80
abzgl. 0,65 Anrechnung - 367,90
jetzt kommt es weiter 0,8 Verfahrensgeb. für Protokollierung (SW 2000) einer Einigung- Entsteh die 0,8 Verfahrensgebühr jetzt trotz Berücksichtigung der Obergrenze ? Wie wird das mit der Anrechnung gehandhabt ?
Danke für Eure Antworten
![Überrascht :o](./images/smilies/icon_surprised.gif)