Hallo,
nachdem der gegener Widerspruch gegen meinen Mahnbescheid eingelegt hat, musste ich den Anspruch begründen. Soweit, so gut. Nun hat der Gegner aber den Widerspruch zurück genommen.
Muss ich jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen? Was ist dann aber mit den Kosten, welche durch die Einlegung des Widerspruchs entstanden sind (Gerichtskosten, Anwaltskosten)?
Vielen Dank!
Rücknahme des Widerspruchs gegen Mahnbescheid
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- gabrielle
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du beantragst jetzt den Vollstreckungsbescheid. Bezüglich der Kosten für das streitige Verfahren müsstest Du einen Kostenantrag stellen, wonach der Gegenseite die Kosten auferlegt werden und dann einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.
VB beantragen -mit Schriftsatz - oder hast du das Formular?
die Kosten des Verfahrens kannst du via Kostenfestsetzungsantrag geltend machen
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Hallo, nein, ich habe kein Formular. Muss ich den KFA-Antrag gleich stellen?gkutes hat geschrieben:VB beantragen -mit Schriftsatz - oder hast du das Formular?
die Kosten des Verfahrens kannst du via Kostenfestsetzungsantrag geltend machen
Danke
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Okay, mir war nur nicht klar, ob ich einen kFA an das Mahnbericht schicken kann.gkutes hat geschrieben:du musst nicht, aber wäre ja sinnvoll - ist dein Geld
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Ich denke nicht, daß der KfA beim Mahngericht gestellt werden muß. Hierfür dürfte das Streitgericht zuständig sein.JungerAnwalt hat geschrieben:Okay, mir war nur nicht klar, ob ich einen kFA an das Mahnbericht schicken kann.
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ja- auf jeden Fall zum Streitgericht!
ich glaube, auch der Antrag VB muss zum Streitgericht. Oder?
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Hallo,
der Antrag VB muss erst dann zum Streitgericht, wenn an dieses schon abgegeben wurde.
Wenn nicht, dann kann der VB ganz normal beim Mahngericht gestellt werden.
Die Gerichte in Berlin verlangen in dem Fall der Beantragung beim Streitgericht noch den "alten" Vordruck, vor Einführung des automatisierten Mahnverfahrens. Keine Ahnung, ob dies bei Euch auch so ist...
der Antrag VB muss erst dann zum Streitgericht, wenn an dieses schon abgegeben wurde.
Wenn nicht, dann kann der VB ganz normal beim Mahngericht gestellt werden.
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Den "alten" Vordruck aus dem Durchschreibesatz gibt es im Net, wenn anderweit nichts mehr zu bekommen ist. Die Kosten, die noch angefallen sind, werden in aller Regel in den VB mit aufgenommen und nicht separat mit einem KFA geltend gemacht.
~ Grüßle ~
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