Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich stehe im Moment irgend wie total auf dem Schlauch. Ich muss hier einen KFA machen. Folgender Sachverhalt.
Klage Amtsgericht - wir vertreten den Beklagten - der Mandant nimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung allein ohne RA wahr - in dem Termin wird ein Widerrufsvergleich geschlossen - Kläger widerruft den Vergleich - nach ein paar Schriftsätzen und Korrespondenz mit uns durch die Gegenseite wird der Vergleich dann doch noch durch Beschluss festgestellt.
Kosten Kläger 1/4 - Beklagter 3/4
Ich kann doch jetzt nur folgende Gebühren geltend machen oder:
1,3 VG gem. 3100
1,0 EG gem. 1003
Auslagen
MWST
Meine Frage wäre jetzt eigentlich nur, ob wir doch eine 1,2 TG geltend machen können. Also ich würde ja sagen nein, bin mir aber überhaupt nicht sicher.
Die "Lösung" ist sicher ganz einfach aber ich bin mir überhaupt nicht sicher.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus und
liebe Grüße aus Hamburg