Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#11
03.02.2010, 08:00
ich weiß... sehe ich auch so ... aussichtslos !!! aber Chefe will weiter machen
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Lupi
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#12
03.02.2010, 14:48
Beim Standesamt anfragen wegen Nachkommen, bzw. Eltern und die dann anrufen, ob sie die Erbschaft angenommen haben.
Was anderes würde mir jetzt nicht einfallen.
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zmaus2003
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#13
04.02.2010, 15:25
Standesamt ist ne gute idee ... solche aussichtslosen Sachen regen mich auf
Schuldner ist auch schon seit 3 jahren tot und ich fang an nach erben zu sachen