hallo!
es wäre ganz lieb, wenn mir jemand helfen könnte, weil ich grad nicht weiter komme... sonst macht mein chef das immer und ich steh jetzt total auf dem schlauch...
also, soll eine ehesache außergerichtlich abrechnen - die anderen werte habe ich alle...
nun muss ich das durchschnittliche einkommen vom ehemann errechnen... nehm ich dann den brutto-jahres-betrag und den geteilt durch 12? und von welchem monat? ich habe nämlich 2 abrechnungen vorliegen - nämlich für 10/09 und 11/09...
wäre ganz lieb, wenn mir jemand auf die sprünge helfen könnte.
vielen dank schon mal im voraus!!!
Abrechnung Ehesache - Streitwertberechnung
- LuzZi
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Hat der Mandant unterschiedliche Bruttogehälter? Steht auf der Abrechnung 11/09 das bisher im Jahr erzielte Brutto?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Deine Antwort ist für mich nicht ganz verständlich. Was meinst du mit nein? Keine schwankenden monatlichen Bruttogehälter oder keine Angabe des bisherigen Jahresbruttoverdienstes? Sind die Angaben 10/09 und 11/09 das Jahresbrutto oder das Monatsbrutto?
Bissl genauer bitte.
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- LuzZi
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Hmm ich würd ggf. entweder das letzte angegebene Brutto durch 11 teilen oder einfach mal den Mandanten anrufen und nach der Abrechnung für 12/09 fragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Liesel
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Für die Berechnung des Streitwertes ist doch (wenn ich mich nicht ganz irre) das dreimonatige Nettoeinkommen beider Parteien maßgebend.
Zuletzt geändert von Liesel am 02.02.2010, 10:19, insgesamt 1-mal geändert.