ich bin ein ziemlicher Neuling, was Abrechnungen betrifft, deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
Meine Chefin hat für eine andere Rechtsanwältin einen Termin vor´m Amtsgericht wahrgenommen und ich soll nun abrechnen.
Vereinbart wurde, die Gebühren hälftig zu teilen.
Es geht hier um zwei streitige Verfahren nach Wiederspruch gegen den Mahnbescheid. Bei beiden Verfahren ist der Kläger der Selbe, der Beklagte im Prinzip auch (selbe Firma: einmal GmbH und einmal die dazugehörige GmbH & Co. KG). Die Verfahren wurden an einem Termin verhandelt.
Nun weiß ich nicht, ob ich zwei Verfahren abrechnen kann oder nur eins. Eigentlich sind das ja zwei Verfahren, wurden ja aber zusammen verhandelt.
Ich hab momentan keine Ahnung, wie ich das handhaben soll.
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Vielen Dank für eure Hilfe.