Meine Chefin stellt neuerdings via Briefbotschaft komische Fragen (sie ist selbst nicht so bewandert in dem Gebiet, KFAs waren allerdings auch nie meine Stärke), während sie in Deutschland unterwegs ist.
Die neueste ist diese:
"Bitte prüfen Sie, ob bei einem Kostenfestsetzungsantrag nicht trotzdem eine Rechnung gegenüber dem Mdt. mit gesonderter Rg-Nr. gefertigt werden muss, die dann nach dem KFB von der Gegenseite bezahlt wird!"
Öhm, davon hab ich noch nie was gehört
![HM-Schild :hm](./images/smilies/hm.gif)
Ist das wirklich so, dass man noch ne Rechnung nach dem KFA an den Mandanten fertigt, diese aber quasi nicht bezahlen lässt (oder wenn doch - zurückerstatten) und die Rechnung dann hinterher an die Gegenseite schickt??? Wie umständlich ist das denn?? Wenn ich nen KFA mache, dann mache ich nen KFA; ohne irgendeine extra Rechnung und warte dann einfach den KFB ab
![Erklär-Smiley :erklaer](./images/smilies/erklaer.gif)
Macht ihr das etwa auch so??? Oder eher wie ich???
Bin mal gespannt auf die Antworten.
Danke im Voraus!