![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Also,
das Konto des Schuldners wurde durch einen PfüB gesperrt/gepfändet.
Wir vertreten Schuldner; dieser will Rechtsmittel einlegen.
Also: Erinnerung beim Gericht, das den PfüB erlassen hat einlegen binnen 14 Tagen nach Zustellung. (ähm.. so war es doch?!)
Habt ihr hierfür vielleicht nen Formular für mich?
Also eigentlich geht es dem Schuldner darum, dass er eine Hausbank in Hamburg hat und nun hier in der Gegend wohnt.
Sozialleistungen können ja binnen 7 Tagen von der Bank abgehoben werden.
Schuldner sagt natürlich, dass er ja wohl kaum (als Hartz4-Empfänger) jeden Monat zu seiner Hausbank nach HH fahren kann, um das Geld abzuholen. Deswegen will er auch nen Rechtsmittel gegen den PfüB einlegen.
Noch ne Frage:
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Der Schuldner hat ja schon die e. V. abgegeben. Warum wird dann eigentl. noch das Konto gepfändet? Ich meine, es wurde ja schon durch die e. V. festgestellt, dass er "mittellos" ist.
Falls Ihr mir helfen könnt: DANKESCHÖN!
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)