ich weiß jetzt gar nicht ob du schon eine antwort bekommen hast oder nicht, aber ich sach ma
Du rechnest ganz normal eine 1,3 Nr. 3100 VV RVG ab + Erhöhungsgebühr 0,3 + alle anderen angefallenen Gebühren ab. Das ein Mandant Ratenzahlung und der andere nicht hat, hat mit deiner Abrechnung ja nichts zu tun.
Was die Festsetzung nach 50 angeht, würde ich die mit festsetzen lassen. Wir machen dass immer so, dass wir grob überschlagen wie lange der Mandant Raten zahlen muss (max. 48 M) und ob wir überhaupt noch was kriegen, dann WV entsprechend legen und ab damit in den Schrank.
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
))) Vielleicht muss der eine Mandant der jetzt noch keine Raten zahlt, in einem Jahr ja welche zahlen ?!? Weiß man ja nicht...
LG Wendy