Huhu, ich mal wieder.
Hat einer von euch eine Auflistung der Besetzung der Gerichte?
Also ich meine so nach der Art:
Zivilgerichtsbarkeit: AG, LG, OLG
Arbeitsgerichtsbarkeit: ....
Sozialgerichtsbarkeit: ....
Finanzgerichtsbarkeit: ...
Strafgerichtsbarkeit: ....
Habe im Netz gesucht und Bücher gewältzt, finde höchstens alles einzeln....
Besetzung der Gerichte
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Das GVG beantwortet die Frage nur zum Teil, da dort nur die Besetzungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit aufgeführt sind.
Das habe ich mir mal aus einem Schulbuch herausgeschrieben:
Zivilgerichtsbarkeit:
- AG: 1 Richter
- LG: 3 Richter oder Einzelrichter
- OLG: Senat mit 3 Richtern
- BGH: Senat mit 5 Richtern
Strafgerichtsbarkeit:
- AG: Hier gibt es Einzelrichter, Schöffengericht (1 Richter, 2 Laienrichter), erweitertes Schöffengericht (2 Richter, 2 Schöffen), Jugendgericht und Jugendschöffengericht (1 Jugendrichter, 2 Jugendschöffen)
- LG: Große Strafkammer (3 Richter, 2 Schöffen), Berufungsstrafkammer (1 Richter, 2 Schöffen), Schwurgericht (3 Richter, 2 Schöffen), Jugendkammer (3 Richter, 2 Schöffen), Strafvollstreckungskammer (3 Richter oder 1 Richter je nach Art der Sache)
- OLG: erstinstanzlicher Strafsenat (5 Richter), Rechtsmittelinstanz (3 Richter)
- BGH: 5 Richter. Weiterhin Großer Senat aus Präsidenten und 8 Mitgliedern
Arbeitsgericht:
- Arbeitsgericht: 1 Berufsrichter als Vorsitzender und 1 ehrenamtlicher Richter
- Landesarbeitsgericht: 1 Berufsrichter als Vorsitzender und 1 ehrenamtlicher Richter
- Bundesarbeitsgericht: Senat mit 3 Berufsrichtern und 1 ehrenamtlicher Richter
Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Kammern bestehen aus 3 Berufsrichtern fund 2 ehrenamtlichen Richtern
Kannst es dir ja noch ergänzen. Grad bei Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit.
Zivilgerichtsbarkeit:
- AG: 1 Richter
- LG: 3 Richter oder Einzelrichter
- OLG: Senat mit 3 Richtern
- BGH: Senat mit 5 Richtern
Strafgerichtsbarkeit:
- AG: Hier gibt es Einzelrichter, Schöffengericht (1 Richter, 2 Laienrichter), erweitertes Schöffengericht (2 Richter, 2 Schöffen), Jugendgericht und Jugendschöffengericht (1 Jugendrichter, 2 Jugendschöffen)
- LG: Große Strafkammer (3 Richter, 2 Schöffen), Berufungsstrafkammer (1 Richter, 2 Schöffen), Schwurgericht (3 Richter, 2 Schöffen), Jugendkammer (3 Richter, 2 Schöffen), Strafvollstreckungskammer (3 Richter oder 1 Richter je nach Art der Sache)
- OLG: erstinstanzlicher Strafsenat (5 Richter), Rechtsmittelinstanz (3 Richter)
- BGH: 5 Richter. Weiterhin Großer Senat aus Präsidenten und 8 Mitgliedern
Arbeitsgericht:
- Arbeitsgericht: 1 Berufsrichter als Vorsitzender und 1 ehrenamtlicher Richter
- Landesarbeitsgericht: 1 Berufsrichter als Vorsitzender und 1 ehrenamtlicher Richter
- Bundesarbeitsgericht: Senat mit 3 Berufsrichtern und 1 ehrenamtlicher Richter
Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Kammern bestehen aus 3 Berufsrichtern fund 2 ehrenamtlichen Richtern
Kannst es dir ja noch ergänzen. Grad bei Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit.
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@tcb_wb87:
Da muß ich leider den Rotstift zücken.
Für die Zivilgerichtsbarkeit fehlt noch die Kammer für Handelssachen (1 Berufsrichter, 2 Handelsrichter).
Bei Strafgerichtsbarkeit bitte "Laienrichter" durch "Schöffen" ersetzen.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken jeweils 2 ehrenamtliche Richter mit.
Da muß ich leider den Rotstift zücken.
Für die Zivilgerichtsbarkeit fehlt noch die Kammer für Handelssachen (1 Berufsrichter, 2 Handelsrichter).
Bei Strafgerichtsbarkeit bitte "Laienrichter" durch "Schöffen" ersetzen.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken jeweils 2 ehrenamtliche Richter mit.