Hallo,
hatte letztens zum zweiten mal das Vergnügen einen arbeitsgerichtl. MB zu beantragen. Beim ersten mal als ich das gemacht hab stellte sich heraus, dass man keine Anwaltskosten mit reinnehmen darf. War mir neu. Wisst ihr warum man das nicht darf?
LG Alexander
P.S. Bin noch in der Ausbildung
Arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Im Arbeitsgerichtsprozess trägt jede Partei in der I. Instanz die Kosten selbst.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Achso okay. Danke