Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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yvonne26
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#1
04.01.2010, 13:34
Hallo Ihr Lieben,
wir hatten erst das Mahnverfahren eingeleitet. Schuldner zahlt nicht... Dann haben wir die Klage nebst Klagebegründunung fertig gemacht...
Jetzt kam ein Schreiben des Gerichts, dass wir die Kosten des Mahnverfahrens nicht gesondert geltend machen können???
Versteh ich grad nicht
Lieben Gruß
Yvonne
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gkutes
#2
04.01.2010, 13:52
die Kosten für den MB machst du im Kostenfestsetzungsverfahren geltend.
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yvonne26
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#3
04.01.2010, 14:09
Das heißt, wir hätten sie nicht als Antrag in die Klage mit reinnehmen sollen, sondern am Ende in den KFB als weitere Auslagen? Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann DANKE!
Lieben Gruß
Yvonne
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gkutes
#4
04.01.2010, 14:20
jap - in den KFA zwei mal PTE. Mehr isses ja auch nicht bei gleichem SW
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fozzybaer
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#5
04.01.2010, 14:23
Die MB-Gebühr VV 3305 geht doch in die Verfahrensgebühr VV 3100 auf
Die weiteren Gebühren (VB) und die Auslagenpauschale machst Du dann im Kostenfestsetzungsverfahren geltend.
Liebe Grüße