Hallo alle zusammen! Brauche mal unsere Notarfachleute.
Welche Gebühren muss ich abrechnen bei
Grundstückskaufvertrag mit Übernahme einer bestehenden Grundschuld.
Vielen Dank schon mal
Kosten Kaufvertrag/Übernahme Grundschuld
Wird nur die Grundschuld (dinglich) übernommen oder auch die zugrundeliegenden Darlehensverbindlichkeiten?
Enthält der Kaufvertrag auch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen der Grundschuld?
Enthält der Kaufvertrag auch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen der Grundschuld?
Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist in diesem Fall zum Kaufvertrag gegenstandsverschieden.
Für die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist eine 10/10 Gebühr nach § 36 I KostO nach dem Unterwerfungsbetrag anzusetzen.
Die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag ist eine 20/10 Gebühr nach § 36 II KostO (Wert i.d.R. der Kaufpreis).
Dann nach § 44 II b KostO vergleichen, ob 20/10 nach den zusammengerechneten Werten (Kaufpreis + Unterwerfungsbetrag) oder Einzelabrechnung günstiger.
Grüße aus dem Rheinland
Für die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist eine 10/10 Gebühr nach § 36 I KostO nach dem Unterwerfungsbetrag anzusetzen.
Die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag ist eine 20/10 Gebühr nach § 36 II KostO (Wert i.d.R. der Kaufpreis).
Dann nach § 44 II b KostO vergleichen, ob 20/10 nach den zusammengerechneten Werten (Kaufpreis + Unterwerfungsbetrag) oder Einzelabrechnung günstiger.
Grüße aus dem Rheinland