Hallo Ihr,
folgendes Problem:
Was ist wenn:
1. ich außergerichtlich tätig bin
2. in einer Ehegattenunterhaltssache (nach Scheidung)
Inhalt:
Mdt. muss laut Urteil Unterhalt zahlen und nu is er arbeitslos. Wir habe jetzt an GEgenseite geschrieben das er nicht mehr zahlen kann. Quasi eine ABänderung auf null. Normalerweise würde ich ja den Differenzbetrag zwischen gezahlten Unterhalt und nunmehr ausgerechneten unterhalt nehmen. GEht ja hier schlecht da wäre der Gegenstandswert ja null. Wie löse ich das Problem.
Brauche dringend Hilfe.
Danke im Voraus.
Gegenstandswert Ehegattenunterhalt auf null
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso geht das nicht? Wenn du vorher 100 € zahlen musstest und jetzt nix mehr, ist doch ne Differenz von 100 € da.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Ich würde in diesem Fall auch die Differenz von dem bislang ausgeurteilten und dem jetzt zu zahlenden nehmen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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