Hallo und guten Morgen zusammen.
Seit einer Woche arbeite ich wieder in einer Anwaltskanzlei - ausgeschrieben war: Schreibkraft gesucht, doch nun meinte man dort, ich sollte dann wohl, wenn die Hauptkraft in Urlaub ist auch die anderen üblichen Dinge tun, unter anderem online MB´s.
Dort wird mit RA.-Micro gearbeitet.
Leider habe ich die damalige Kanzlei verlassen, bevor der online MB kam. Gestern dann sollte ich schon mal zusehen, wie man einen MB über das Programm erstellt.
Dabei kam bei mir die Frage auf: muss man in dem Feld "sonstige Nebenforderungen" nicht mehr die Summe der halben Geschäftsgebühr plus Auslagen plus MwSt. eintragen ? Also die Gebühr Nr. 2400 VV RVG ?
Die Kraft dort meinte, das rechnet das Gericht selbst aus ? Sie setzt die RA. Gebühren ganz oben in die Felder "Bezeichnung des Anspruchs" rein.
Danke für Eure Hilfe.
online MB - keine Ahnung
Hallo! Erstmal viel Erfolg und Spaß im neuen Job!
Also ich mache das beim MB immer so: In das Feld "vorgerichtliche RA-Kosten" trage ich eben die komplette GG mit Auslagen und evtl. Mehrwertsteuer ein. In das Feld "sonstige Nebenforderungen" trage ich dann die hälftige Geschäftsgebühr mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305" ein. Ich hoffe auch, dass das immernoch so stimmt, wie ich das jetzt mache, in Bezug auf den § 15 a RVG.
Also ich mache das beim MB immer so: In das Feld "vorgerichtliche RA-Kosten" trage ich eben die komplette GG mit Auslagen und evtl. Mehrwertsteuer ein. In das Feld "sonstige Nebenforderungen" trage ich dann die hälftige Geschäftsgebühr mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305" ein. Ich hoffe auch, dass das immernoch so stimmt, wie ich das jetzt mache, in Bezug auf den § 15 a RVG.
- stein
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Ich selbst habe nur über die Schulter geschaut und halt dabei festgestellt, das die RA.-Kraft die RA.-Gebühren oben bei Hauptforderung einträgt und dann viel mir ein, dass ich diese doch vor 1 1/2 Jahren bei Nebenforderungen eintragen mußte.
SIE macht den online über RA-Micro.
Mistfratz, hast du auch ein RA-Programm ?
SIE macht den online über RA-Micro.
Mistfratz, hast du auch ein RA-Programm ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
- stein
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Mistfratz hat geschrieben:Hallo! Erstmal viel Erfolg und Spaß im neuen Job!
Also ich mache das beim MB immer so: In das Feld "vorgerichtliche RA-Kosten" trage ich eben die komplette GG mit Auslagen und evtl. Mehrwertsteuer ein. In das Feld "sonstige Nebenforderungen" trage ich dann die hälftige Geschäftsgebühr mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305" ein. Ich hoffe auch, dass das immernoch so stimmt, wie ich das jetzt mache, in Bezug auf den § 15 a RVG.
unter welcher Rand-Nr. im MB ?
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- stein
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nee, nee, ich hab wahrscheinlich den Anschluss in den 1 1/2 Jahren schon wieder verloren. Ich dachte online-MB ist der über das Programm. Mistfratz, du bist schon richtig hier.
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Achso, ja dann. Online-MB ist der übers Internet, ich glaube online-mahnantrag.de oder so ähnlich.
Also wie gesagt, ich mache das so wie oben beschrieben und es müsste auch stimmen, denke ich. Es gibt ja da den neuen § 15 a RVG, aber ich glaube, man kann das trotzdem noch so handhaben wie ich es mache (hoffentlich...)!
Also wie gesagt, ich mache das so wie oben beschrieben und es müsste auch stimmen, denke ich. Es gibt ja da den neuen § 15 a RVG, aber ich glaube, man kann das trotzdem noch so handhaben wie ich es mache (hoffentlich...)!
- stein
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Also ist es nach wie vor falsch, die RA-Gebühren oben in die Felder 32 - 34 einzutragen - Ja ?
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Jepp.stein hat geschrieben:Also ist es nach wie vor falsch, die RA-Gebühren oben in die Felder 32 - 34 einzutragen - Ja ?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.