![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Vielleicht lerne ich es ja mal irgendwann ....
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Hatte hier eine kleine Insolvenzsache aus 2001. Wir hatten unsere Forderung fristgemäß auch angemeldet (August 2001) und - wie üblich - keine Reaktion auf unsere Anmeldung erhalten. Auf Nachfrage beim Insolvenzverwalter hieß es ziemlich unfreundlich (sinngemäß): Die Unterlagen liegen im Keller, das Verfahren ist abgeschlossen, fragen sie doch bei Gericht nach
Ich also beim Gericht angerufen und nachgefragt. Antwort: das Verfahren ist abgeschlossen, den Schuldner gibt's nicht mehr, Pech gehabt (die Auskunft war aber wenigstens freundlich
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Jetzt meine Frage: Hätten die Gläubiger nicht über den Ausgang des Verfahrens (vom Insolvenzverwalter) unterrichtet werden müssen???
Oder bin ich jetzt völlig durch den Wind
![Verwirrt :wirr](./images/smilies/verwirrt.gif)