In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
-
tine001
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 795
- Registriert: 19.01.2009, 21:34
- Beruf: Refa
- Wohnort: irgendwo in deutschland;)
#1
24.11.2009, 11:28
hallo,
mal eine ganz blöde Frage.
Wir haben geklagt und Pkh bekommen. Nunmehr haben wir Klage zurückgenommen und Kläger hat die Kosten zu tragen.
Ich kann doch aber trotzdem über PKH abrechnen, weil wir ja nicht den PKH Antrag zurückgenommen haben, oder?
sorry für meine dämliche Frage, aber bin momentan ein wenig verwirrt....
-
gabrielle
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 19.11.2008, 15:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
#2
24.11.2009, 11:30
ja natürlich. Ganz normal ggü. der Staatskasse abrechnen. Natürlich die PKH-Gebühren beachten.
-
tine001
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 795
- Registriert: 19.01.2009, 21:34
- Beruf: Refa
- Wohnort: irgendwo in deutschland;)
#3
24.11.2009, 11:35
danke,
an manchen tagen sind die gedanken so schief, dass man nur hoffen kann, dass sie von allein wieder gerade werden