Erhöhungsgeb. bei Vers.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sweetyxx
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#1

22.11.2009, 18:01

Hallo an alle,

ich habe folgendes Problem:

In einer Verkehrssache haben wir zwei Mdt.en und eine Versicherung vertreten. Den Prozess haben wir verloren. Nun wollte ich unsere Kosten im Rahmen der PKH geltend machen, aber ich kann ja nur für den zweiten Mdt.en die Erhöhungsgeb. geltend machen.
Wie mache ich denn unsere Geb. für die Vertretung der Vers. geltend? Müsste ich noch eine extra Rechnung an die Vers. schicken? Dann hätte ich ja die Geb. doppelt. Oder sollte ich nur eine 0,3 Erhöhungsgeb. gegenüber der Vers. abrechnen?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG
Degi1986
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#2

22.11.2009, 23:02

Hallöchen..

ich würde gegenüber der Vers. nur die 0,3 + MwSt abrechnen.. 100 %ig sicher bin ich aber auch nicht. Erscheint mir aber das einzig logische....

LG :)
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sunshine24
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#3

23.11.2009, 00:09

Ich hatte so etwas auch noch nicht. Aber vielleicht würde ich das so machen, dass ich den Antrag gegenüber der Staatskasse mache und dann ne Rechnung an die Versicherung mit allen angefallen Gebühren und drunter schreiben "abzgl. von der Staatskasse zu erwartende Zahlung" (oder so ähnlich halt) und den Restbetrag muss dann die Versicherung zahlen.

Ob das allerdings so richtig ist, kann ich dir nicht sagen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Soenny
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#4

23.11.2009, 06:29

Verstehe ich nicht ganz. Normalerweise erteilt die HV AUftrag, den Halter und sie selber zu vertreten und zahlt da auch alle Gebühren inkl. der Erhöhung. Wer hat denn PKH bekommen? Der Fahrer? Oder der Fahrer und der Halter oder wie?
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#5

23.11.2009, 11:26

... ich behaupte mal, Ihr habt Eure drei Mandanten auf der Beklagtenseite vertreten. Da Ihr verloren habt, entfällt KF-Antrag.

Schau bitte mal in die Beauftragung der Versicherung, da steht mit Sicherheit drin, dass die Euch beauftragt, das Verfahren aufzunehmen für alle Beklagten, also auch den PKH-Fahrer.
Von daher könnt Ihr PKH vergessen.
Kostenrechnung an Versicherung mit Verfahrensgebühr + Erhöhung für zwei weitere Mandanten.
Wenn die Mandanten gesamtschuldnerisch verurteilt wurden, ... an den Kläger zu zahlen, zahlt das auch allein die Versicherung, da schreibst Du auch nicht jeden Beklagten wegen eines Drittels an.
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