#16
18.11.2009, 12:08
Hallo JK,
mal ganz auf Anfang:
Schreibe mal die übliche KoRe:
1,3 GG = 32,50 + 7002 = 6,50 / dann dazu 1,3 VG = 32,50 + 7002 = 6,50 / dann 0,65 anrechnen = 16,25.
Du bekommst also 1,95 Gebühren + 2 x 7002 (ggf. MwSt. drauf).
Das ist Dein Anspruch, wie rum Du den realisierst, ist egal.
Du kannst entweder 1,3 GG geltend machen und hinterher mit Anrechnung 0,65 VG oder 0,65 GG, dann hast Du im Prinzip freiwillig angerechnet, und hinterher 1,3 VG.
Das war ja das Problem bei der Anrechnung vor § 15 a: Du konntest hinterher wegen der erzwungenen Anrechnung immer nur 0,65 VG anmelden und warst daher gezwungen, 1,3 GG mit einzuklagen.
Diese Möglichkeit hast Du jetzt natürlich auch noch, deshalb hab ich geschrieben, dass ich gar nichts geändert habe.
Wenn Dir der online-MB vorschreibt, nur 0,65 GG geltend zu machen, geht das auch in Ordnung; zur Kostenfestsetzung nach streitigem Verfahren wird dann eben nicht mehr angerechnet, weil Du das ja im MB schon gemacht hast (die neue Freiheit mit § 15 a !).
Ich kenne die online-Maske nicht, weil ich MB zwar online mache, aber ausdrucke, da kann ich die volle GG eintragen, muß aber direkt auch den Anrechnungsbetrag angeben.
Wenn Deine Maske nur 0,65 GG zulässt, darfst Du nicht vergessen, dazu die volle 7002 und die volle MwSt. zu rechnen, denn angerechnet wird ja nur die 0,65 Gebühr und nicht 7002 und MwSt.
Einzutragen sind somit 16,25 + 6,50 + 7,40 = 30,16 EUR (wenn das denn so möglich ist).
Kapiert ?
Ohne Reklame machen zu wollen: Ich nutze zum Reingucken die Schwarzwälder Gebührentabelle.
Da sind alle Gebühren mit 7002 und MwSt. abgedruckt, das erspart viel Rechnerei.
Ich habe mir im kleineren Wertebereich handschriftlich den Anrechnungsbetrag, also die 0,65 Gebühr, dazugeschrieben, weil die nicht enthalten ist.
Wenn Du im MB-Antrag nur diesen krummen EUR-Betrag, der in keiner Tabelle steht, eintragen kannst, empfehle ich, diesen Betrag zu den ersten paar Streitwerten einmal auszurechnen und daneben in die Tabelle zu schreiben.
Viel Glück !