ich hab mal wieder ein kostenrechtliches Problem.
Es geht um folgendes:
Wir haben eine Firma außergerichtlich vertreten, SW: 2.869,44 € Der Gegner sitzt in Frankreich. Nach mehrfacher Mahnung hat der Gegner 1.191,22 € bezahlt und über den Rest erging dann ein MB.
1. Frage:
Welchen GW nehme ich für die außergerichtliche Tätigkeit?
2. Frage:
Ist es richtig, dass für die Abrechnung des MB dann nur noch ein SW von 502,05 € beachtet werden muss?
3. Frage:
Muss ich Zinsen in der Abrechnung auch beachten?
4. Frage:
Wie sieht die Abrechnung dafür aus?
Vor mir liegt auch noch ein Schreiben wo drin steht, dass aus einer Summe von 2.367,39 Zinsen i.H.v. 188,39 € als weitere Hauptforderung aufgenommen werden. Muss ich die jetzt dazu rechnen?!
Auf jeden Fall hat die französische Firma Gesamtwiderspruch erhoben und meine Chefin hat mir nun die Akte auf den Tisch geknallt mit der Bemerkung "bitte abrechnen" und ich habe keine Ahnung wie -.-""
Kann mir da jemand die Abrechnung erkläre bzw. mir eine kleine Hilfestellung geben?
Vielen Dank an alle die sich meines Falles annehmen ^^
LG
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Little_Justitia
P.S.: Keine Ahnung ob dieses Thema schon existiert, hab bisschen rumgesucht aber nichts passendes gefunden....