#12
05.11.2009, 07:59
Hallo Ihr Lieben,
endlich kann ich auch mal Fragen zur Arbeit des Insoverwalters loswerden:
Aufgrund meines Arbeitsgebietes bei der Bank (Ausfälle nach Zwangsversteigerung von geförderten Objekten) hab ich jede Menge mit Insolvenzanmeldungen zu tun. Warum können die Verwalter nicht endlich einheitlich arbeiten. Der eine will dies, der andere will das... Was beim einen ok ist, moniert der andere...
Aktueller Fall:
Darlehensvergabe zum Eigenheimbau in 1994(Titel vollstreckbare notarielle Urkunde-Schuldversprechen mit Hypothekenbestellung). Das Darlehen wurde in 2006 gekündigt. Die Wohnung ging 2006 in die Zwangsversteigungen. Eröffnung des Insoverfahrens der Schuldnerin am 13.07.2009. Termin bzw. Zuschlag in der Zwangsversteigerung erfolgte am 24.08.2009.
Erst im Termin haben wir von der Inso der Schuldnerin erfahren und unsere Forderung direkt (nachträglich) angemeldet. Da keine Zuteilung aus dem Versteigerungserlös an uns erfolgte (nachrangige Forderung) also ein Ausfall für uns ab Versteigerungstermin.
Dem Insoverwalter wurden mit der Anmeldung per Forderungsberechnung die Darlehensrestschuld sowie gestaffelte Kündigungszinsen mitgeteilt. Was bekomme ich als Antwort?
Ich zitiere: "Ihr Schreiben vom ... genügt leider nicht den Anforderungen an eine ordnungsmäße Darlehensabrechnung. Sie teilen lediglich die Darlehnsrestschuld mit, ohne dass nachvollziehbar ist, wie sich die Darlehensforderung nach Auszahlung des Darlehens und der vereinnahmten Beträge entwickelt hat. Ich stelle anheim, ordnungsgemäße Darlehensabrechnung nachzureichen."
Bei uns im Rechnungswesen ist der Sachbearbeiter gestern fast Amok gelaufen, als ich mit dem Brief zu ihm kam. So eine Aufstellung mußten wir noch bei keinem Insoverwalter machen (und es sind einige, die hier über unsere Tische laufen). Grob geschätzt sitzt er 4 Tage (Arbeitstage) an dieser Aufstellung. 1994 wurden die Konten noch per Hand geführt, SAP erst in 2000 eingeführt. Er müßte jetzt also ab Darlehensvergabe (1994) alles in den Archiven raussuchen und per Hand nachtragen. Da die Kündigung des Darlehens erfolgte, geht das auch in SAP nicht mehr alles mit einem Klick....
Was bringt es dem Insoverwalter, wenn er jetzt ca 40-50 Seiten Aufstellung bekommt und durch Zinsen, gestaffelte Kündigungszinsen usw. eh nicht durchblickt? Das die Forderung da ist, belegt ja schon die Teilnahme an der Zwangsversteigerung des Objekts... Und mit Kündigung bzw. der Annahme der Jahreskontoauszüge haben die Schuldner die Forderung auch jeweils anerkannt.
Ich mag da echt nicht mehr....(Zur Info, die Dame hat eh kein Einkommen, es ist also auch nicht mit Insomasse zu rechnen).
Ihr seht also, es gibt auf beiden Seiten diesen Frust...
VG Phönix
[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)
Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]