Hallöle,
bin jetzt seit 12.10. in einer neuen Kanzlei angestellt. Habe 20 Tage Urlaub im Jahr
D.h. mein Urlaubsanspruch bis Ende des Jahres sind 3 Tage nur, oder? Denn soweit ich weiß, werden nur volle Monate gerechnet...
Neu angefangen - Urlaubsberechnung
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Hi,
also das mit den Urlaubstagen ist ja so eine Sache. Also, wenn ich richtig gerechnet habe, dann hast du pro Monat einen Urlaubsanspruch von 1,666... Tagen. Wenn du dann 2,5 Monate rechnest, also ab Mitte Oktober bis Dezember, sind das nach meiner Berechnung 4,15 Tage (20 Urlaubstage/Jahr : 12 Monate = 1,666... Urlaubstag/pro Monat)
Aber festlegen will ich mich da nicht. Am besten Du fragst noch einmal beim Chef nach oder wer dafür bei Euch zuständig ist.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.
LG aus der Pfalz
also das mit den Urlaubstagen ist ja so eine Sache. Also, wenn ich richtig gerechnet habe, dann hast du pro Monat einen Urlaubsanspruch von 1,666... Tagen. Wenn du dann 2,5 Monate rechnest, also ab Mitte Oktober bis Dezember, sind das nach meiner Berechnung 4,15 Tage (20 Urlaubstage/Jahr : 12 Monate = 1,666... Urlaubstag/pro Monat)
Aber festlegen will ich mich da nicht. Am besten Du fragst noch einmal beim Chef nach oder wer dafür bei Euch zuständig ist.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.
LG aus der Pfalz
Hey,
so hätte ich am liebsten ja auch gerechnet. 4 Tage wären göttlich (bei 20 tagen muss man immer so knausern). Nur war mir irgendwie so, dass man nur bei vollen Monaten Urlaubsanspruch hat...
"Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs
(Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
(§ 5 BUrlG)"
so hätte ich am liebsten ja auch gerechnet. 4 Tage wären göttlich (bei 20 tagen muss man immer so knausern). Nur war mir irgendwie so, dass man nur bei vollen Monaten Urlaubsanspruch hat...
"Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs
(Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
(§ 5 BUrlG)"
- charly03
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Eh du was verschenkst oder gar zu viel nehmen möchtest, würd ich auch lieber nachfragen. So bist du auf der sicheren Seite!Am besten Du fragst noch einmal beim Chef nach oder wer dafür bei Euch zuständig ist.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
- Kasimir1603
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Nach dem Gesetz wären es tatsächlich nur für die vollen Monate der Tätigkeit im Jahr (also 20:12x2=3,3 Tage).
Aber oft lassen Chefs mit sich reden - frag einfach direkt nach. Im Übrigen bist Du ja mit Sicherheit noch in der Probezeit - da sollte man auch mal fragen, wie es da urlaubstechnisch überhaupt ausschaut (Sperre??)
Auch ist ja noch relevant, wieviel Urlaub Du bei Deinem vorherigen Arbeitgeber schon genommen hast? Manche "neue" Chefs wollen des auch wissen, damit Du nicht mehr als den gesetztlichen Urlaubsanspruch abbummelst
Aber oft lassen Chefs mit sich reden - frag einfach direkt nach. Im Übrigen bist Du ja mit Sicherheit noch in der Probezeit - da sollte man auch mal fragen, wie es da urlaubstechnisch überhaupt ausschaut (Sperre??)
Auch ist ja noch relevant, wieviel Urlaub Du bei Deinem vorherigen Arbeitgeber schon genommen hast? Manche "neue" Chefs wollen des auch wissen, damit Du nicht mehr als den gesetztlichen Urlaubsanspruch abbummelst
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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