Kostenfestsetzungsantrag - Zinsen ab Entscheidung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Trinity

#1

15.10.2009, 13:40

Hallöle,

die Gegenseite hat einen KFA bei Gericht eingereicht und beantragt hierbei auch die üblichen Zinsen ab Antragseingang.

Nun lag der ganze Schrieb aber 5 Monate bei Gericht rum, ehe wir den zur Prüfung bekommen haben.

Können wir einen Einwand dahingehend einlegen, dass die Zinsen erst ab Entscheidung berechnet werden dürfen?? Denn wir dürfen jetzt wegen der Zinsen ab Antragseingang tiefer in die Tasche greifen, weil das Gericht 5 Monate gebraucht hat...

Wär dankbar für schnelle Antworten.
supibaerchi
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#2

15.10.2009, 13:45

ich kenne das eigentlich so, dass das gericht die zinsen eh erst ab erlass des beschlusses zuspricht.
Liebe Grüße
Bärchi
gkutes

#3

15.10.2009, 13:47

nein, zinsen gibt es immer ab antrag. deswegen sollte man ja zB auch bei Berufung den kfa gleich stellen.
warum lag das denn bei gericht? lief die sache noch oder blieb es einfach liegen???
Trinity

#4

15.10.2009, 14:03

Es blieb einfach liegen... Daher ist das ja so eine Sauerei.
gkutes

#5

15.10.2009, 14:09

naja-sagen wir mal so, ihr hättet ja auch mal nachfragen können...

ich weiß leider nicht, wie das gehandhabt wird. Vielleicht hatte jm ja schon so einen Fall
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NORTHERN DINO
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#6

15.10.2009, 17:37

[font=Times New Roman]Zinsen gibt es immer ab Eingang des KFA bei Gericht.

Wenn die Akte aus welchen Gründen auch immer nicht zur Verfügung stand (versandt, außer Kontrolle geraten, nicht vom Berufungsgericht zurückgekommen etc.), dann ist diese Verzögerung hinzunehmen.

Beispiel: Bei uns ist das LG derart überlastet, dass nach der Entscheidung in II. Instanz die Akten zwischen 4 und 8 Wochen brauchen, um wieder beim AG einzutrudeln. Der KFA ist lange da und kann wegen der fehlenden Akte nicht bearbeitet werden. Trotzdem gibt es natürlich Zinsen ab Antragseingang. Hier gilt ausschließlich der Gesetzeswortlaut des § 104 ZPO. [/font]
~ Grüßle ~
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