wir haben hier einen kleinen Sachverhalt, den wir i-wie nicht richtig lösen können, vielleicht kann uns ja einer helfen:
Wir haben in einem Verfahren ein Vergleich gekriegt in diesem steht, dass der Kläger 1/10 und der Beklagte 9/10 der Kosten des Rechtsstreits trägt. Wir vertreten den Beklagten.
Daraufhin haben wir einen Antrag auf Kostenausgleichung gestellt und auch einen entsprechenden Beschluss erhalten.
Wie müssen wir jetzt weiter vorgehen? Muss eine Rechnung an den Mandanten erstellt werden?
Was ist wenn unser Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, und diese Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren erteilt hat?
Schon jetzt ein dickes
![Dankeschön-Smiley :dankeschoen](./images/smilies/dankeschoen.gif)
Eure ChriTheo