Sammelthread Zwischenprüfung 2009 :!:
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Nein. P+T kann nur abgerechnet werden, wenn auch tatsächlich Auslagen angefallen sind. Z. B. wenn der Anwalt für Post Porto verauslagt hat oder eben in dieser Sache telefoniert hat. Es heißt ja nicht umsonst Post- und Telekommunikationspauschale. Telefax zählt natürlich auch dazu.
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also, eigentlich musst du eine Benachrichtigung bekommen haben. Per Gerichtspost.. oder das wurde in deine Kanzlei geschickt. Vllt hsast du ja erst im Frühjahr deine Zwischenprüfung? ..weil sowas kriegt man auf jeden Fall mitAzubienchen hat geschrieben:Hallo, das ist mir zwar etwas peinlich, finde aber nirgendwo den Anmeldeschluss für die Zwischenprüfung 09 in Köln und in der Schule haben wir noch nichts bekommen. Oder muss ich das selbst machen?
Hallo, mal eine Frage,
habe eben ein link im Forum gefunden mit alten Zwischenprüfungsthemen allerdings für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Nun frage ich mich, ob es auch so alte Prüfungsfragen zur Zwischenprüfung für Koblenz gibt.
habe eben ein link im Forum gefunden mit alten Zwischenprüfungsthemen allerdings für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Nun frage ich mich, ob es auch so alte Prüfungsfragen zur Zwischenprüfung für Koblenz gibt.
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Aber in den meisten Fällen bleibt es doch meist gar nicht bei einer rein mündlichen Beratung..s_Sabrina hat geschrieben:Nein. P+T kann nur abgerechnet werden, wenn auch tatsächlich Auslagen angefallen sind. Z. B. wenn der Anwalt für Post Porto verauslagt hat oder eben in dieser Sache telefoniert hat. Es heißt ja nicht umsonst Post- und Telekommunikationspauschale. Telefax zählt natürlich auch dazu.
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@kaddy18 : Nein leider gibt es keine Fragen von der Kammer Koblenz....habe selber meine prüfungen bei der Kammer Koblenz abgelegt.
Die Fragen aus Frankfurt sind auch nicht schlecht!
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Nee, stimmt. Anwälte sind ja auch nicht doof. Die fassen dann die mdl. Beratung in einem 2-Seiten-Brief zusammen, schicken den für 0,55 EUR weg und rechnen dafür dann die P+T ab. Würde ich ja nicht anders machen . Aber man kann nicht generall sagen, dass die P+T IMMER anfällt.Miss Cyanide hat geschrieben:Aber in den meisten Fällen bleibt es doch meist gar nicht bei einer rein mündlichen Beratung..s_Sabrina hat geschrieben:Nein. P+T kann nur abgerechnet werden, wenn auch tatsächlich Auslagen angefallen sind. Z. B. wenn der Anwalt für Post Porto verauslagt hat oder eben in dieser Sache telefoniert hat. Es heißt ja nicht umsonst Post- und Telekommunikationspauschale. Telefax zählt natürlich auch dazu.
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Also wir haben immer die 20 EUR abgerechnet bzw. ggf. 20 % der Gebühr. Mein Chef hätte niemals auf Geld, welches er bekommen kann, freiwillig verzichtet. Lol
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Mein Chef ist da manchmal etwas anders. Bekommt viele bzw. teilweise ziemlich umfangreiche Notariatssachen von einer großen Firma. Hatte dann u. a. auch eine KR über 26.000,- EUR. Und was ist? Er hatte ein schlechtes Gewissen, weil er so viel abrechnet.. (Was aber einfach der richtigen Abrechnung entsprochen hat.^^)
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Süß . Also mein direkter Chef hatte da nie ein schlechtes Gewissen. Eine andere Anwältin in der Kanzlei hat auch des Öfteren mal ein Auge zugedrückt, weil sie wusste, dass die Mandanten nicht so viel Geld haben. Macht halt jeder irgendwie anders
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