hab da mal eine etwas vertrackte Frage.
Folgender Sachverhalt:
Mandant läßt sich beraten wegen einer von einer dritten Person angedrohten Strafanzeige, die zunächst nicht erstattet wird.
Dann wird Strafanzeige doch erstattet, erneute Beratung, später aber wieder zurückgenommen. Erneute Beratung.
Dann Anruf der Polizei bei Mdt., die von einer Rücknahme nichts weiß. Erneute Beratung, Mandantschaft anzuraten, zu klären, daß dritte Person Strafanzeige zurücknimmt. So geschieht es dann auch.
Wir haben keinen Schriftsatz an die Ermittlungsbehörden versandt, sondern nur mit dem Mandanten kommuniziert.
Sind wir hier im Bereich der Beratung § 34 RVG, oder waren wir im Strafverfahren (41xx-Gebühren) tätig ? Ich tendiere zu erster Variante.
Was / wie würdet Ihr abrechnen ?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)