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Ich hab mal wieder ein Problemchen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Also unser Mandant möchte einen Erbschein beantragen. Die Person die vertorben ist war deutsche, lebte aber bis hin zum Tod über 50 Jahre in Frankreich und hat auch dort geheiratet. Das Vermögen der verstorbenen befindet sich aber in Deutschland (Bankkonten). Unser Mandant möchte natürlich jetzt an das Geld ran.
Welches Gericht ist für den Antrag auf einen Erbschein zuständig?
Ps.: Kann mir auch vielleicht jemand sagen, wie lange so etwas daueren kann, also bis man den Erbschein in den Händen hält?
Liebe Grüße aus Frankfurt
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