Es geht wohl darum, dass ihr den Kollegen bitten wollt, zunächst noch keine weiteren kostenauslösende Maßnahmen zu veranlassen, bis feststeht, ob das Rechtsmittel auch tatsächlich durchgeführt werden soll.
Wenn die Ggs. bestätigt, dass bis Ablauf der BB-Frist keine Maßnahmen in die Wege geleitet werden, würde ein "Stillhalteabkommen" Zustande kommen.
Wenn ihr dann wirklich die Berufung zurücknehmen würdet, könnte die Ggs. für diesen Rechtszug keine
Kostenerstattung von Euch verlangen. Ihr könntet Euch dann auf das Stillhalteabkommen berufen - dieses sollte aber schriftlich vorliegen!
Ansonsten geb' ich gkutes vollkommen recht - angefallen sind die Kosten allemal
LG