meine Kollegin und ich haben mal ne Frage.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir wurden vom HBV als UBV beauftragt. Es wurde eine Gebührenteilung ausgemacht.
Wir haben den Termin vor dem AG wahrgenommen. Vom HBV haben wir dann erfahren, dass die Angelegenheit durch Vergleich beendet wurde. Wir als UBV hatten mit dem Vergleich nichts zu tun.
Meine Kollegin hatt nun folgenden Rechnung an den HBV gmacht.
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Auslagen
1/2 Gebührtenteilung
MwSt
Nun hat der HBV moniert, dass wir die Einigungsgebühr aus der Kostenrechnung nehmen sollen.
Wir stehen beide auf dem Schlauch. Ist das denn so richtig, dass wir die nicht bekommen, bei GEbührenteilung?? Dachten da wären alle Gebühren zum teilen, die angefallen sind.
Danke für eure schnellnen Antworten.